Ja.
Grundsätzlich gilt das Motto, je früher, desto besser. Bei der Aufarbeitung der Gesundheitshistorie gibt es im Durchschnitt umso weniger risikorelevante Themen, je früher du dich deinem BU-Schutz widmest. Siehe hierzu auch unseren Artikel „Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizinstudenten – ein sinnvoller Schutz?„.

Zusätzlich gilt: je niedriger dein Eintrittsalter, umso günstiger die Kosten der BU Versicherung. In unserem Artikel „Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Ärztinnen“ erfährst du noch das ein oder andere, vielleicht auch überraschende Detail zum Thema.

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Diese Frage erreicht uns regelmäßig:

“Ich bin kurz vor Ende des Medizinstudiums. Soll ich die BU Versicherung nun noch vor dem Examen bzw. vor der Approbation als Ärztin/Arzt abschließen?”

Auch hier ein ganz klares Ja!

In diesem Zusammenhang ist die sogenannte Berufsgruppeneinordnung für dich wichtig. Es gilt der Beruf zum Zeitpunkt der Antragstellung – also Medizinstudi oder Ärztin oder Arzt. Jedoch, mit dem Tag deines dritten und letzten Staatsexamens sowie dem Bestehen, wie auch dem Erhalt deiner Approbation, bist du noch immatrikuliert. Somit kannst du, je nach Richtlinie des Anbieters, weiter als Studi der Humanmedizin den Antrag stellen. Dies geht – Immatrikulation vorausgesetzt – bis zu dem Tag, an dem die Weiterbildung als Ärztin oder Arzt startet.

Daraus ergeben sich vor allem zwei Folgen:

  • Es beeinflusst den Preis. Es gibt Anbieter, die dich als Medizinstudent oder Medizinstudentin in eine günstigere Berufsgruppe einstufen als in deinem späteren Job als Ärztin oder Arzt in der Weiterbildung – teilweise auch abhängig vom Umfang operativer Tätigkeiten.

    Das bedeutet, dass du dir als Student oder Studentin günstigere Einstiegskonditionen sicherst.

  • Medizinstudierende können bei den meisten Anbietern maximal 1.500 Euro BU-Rente versichern (einige bereits 2.000 Euro). Angesichts deines zukünftigen Verdienstes in Höhe von 2.800 Euro Nettoeinkommen (ohne Dienste) im ersten Jahr ist das deutlich zu wenig.

    Das bedeutet, dass zum Berufsstart die BU-Rente im Rahmen der ereignisabhängigen Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden sollte. Die Klauseln der Anbieter unterscheiden sich hier teils gravierend, was große Bedeutung hat für deinen zukünftigen BU-Schutz. Der oben verlinkte Artikel bringt hier Klarheit.

Im Leistungsfall fehlt neben dem Nettoeinkommen natürlich auch der finanzielle Anteil des Arbeitgebers an wichtigen sogenannten Sozialabgaben. Deine Klinik überweist aus deinem Bruttogehalt schon zum Start über 900 Euro monatlich an dein Ärztliches Versorgungswerk, damit du später zumindest Anspruch auf eine gute Grundrente hast.

Fazit: Es kann für dich ein großer Vorteil sein, deine BU noch vor Berufsstart in trockene Tücher zu bringen. Es muss zu Beginn deiner Tätigkeit als Arzt oder Ärztin aufgestockt werden, aber dafür sicherst du dir Vorteile über viele Jahrzehnte. Die Aufstockung ist unkompliziert, sollte aber zwingend innerhalb von sechs Monaten nach Berufsstart erfolgen.

Wir übernehmen das gern für dich!

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