Leistungsausschlüsse sind eines der Dinge, die du dir genau ansehen solltest – bei der BU, aber auch generell bei Versicherungen. Das, was dort steht, findest du nur sporadisch in den Werbeprospekten.

Bei der BU-Versicherung ist der meist diskutierte Ausschluss, der von vorsätzlichen Vergehen, wozu auch Verstöße im Straßenverkehr zählen, die sogenannten Verkehrsdelikte (Rotlichtverstoss, der Griff zum Smartphone am Steuer oder auch vorheriger Alkoholkonsum). Wohlgemerkt gilt der Ausschluss nur dann, wenn du selbst „Täter“ warst und dabei entsprechende gesundheitliche Schäden davon getragen hast.

Schau dir einige Beispiele an:

Die Deutsche Ärzteversicherung hatte diesen Ausschluss z.B. noch in Ihren Versicherungsbedingungen vom 04.2015 verankert:

© Quelle: Versicherungsbedingungen der DÄV | Stand 01/

Währenddessen hat z.B. die Alte Leipziger schon im Jahre 2007 auf diesen Ausschluss zugunsten ihrer Kunden verzichtet und war damit einer der Vorreiter in dieser Frage:

© Quelle: BU Bedingungen der Alte Leipziger | Stand 01/

Weitere häufige Leistungsausschlüsse sind innere Unruhen, Krieg und Bürgerkrieg, Strahlenschäden bei Großschäden (z.B. Reaktorunfälle) sowie die Freisetzung radioaktiver, biologischer und chemischer Substanzen, die zur Schädigung der Gesundheit zum Einsatz kommen und eine Vielzahl Menschen treffen:

© Quelle: Versicherungsbedingungen der BU Komfort von die Bayerische | Stand 01/

Eine Berufsunfähigkeitsleistung aufgrund innerer Unruhen ist ausgeschlossen, wenn du auf der Seite der Unruhestifter mitgewirkt hast. Ganz plattes Beispiel: G7 Gipfel, Steinewerfer wird vom Wasserwerfer getroffen und gegen eine Hauswand geschleudert, woraus ernsthafte Verletzungen entstehen. Dann gibt es keine Berufsunfähigkeitsrente. Außerdem wird nicht geleistet im Zusammenhang mit Krieg und Bürgerkrieg. Der Ausschluss gilt allerdings nur eingeschränkt:

© Quelle: Versicherungsbedingungen der BU Komfort von die Bayerische | Stand 01/

Die Ausschlussklausel im Falle eines Supergaus wird oft wie folgt formuliert und gilt dann, wenn besonders viele Menschen gleichzeitig betroffen sind:

© Quelle: BU Versicherungsbedingungen der AXA | Stand 01/

Für jeden nachvollziehbar sind die folgenden Gründe, die einen BU-Versicherer veranlassen nicht zu zahlen. Es geht um Suizidversuche und vorsätzliche Selbstverletzung, um eine BU Rente zu erhalten:

© Quelle: Versicherungsbedingungen der Golden BU der LV 1871 | Stand 01/

Hierbei ist noch zu berücksichtigen, dass die Versicherung dennoch zahlen muss, wenn die vorgenommenen Handlungen aufgrund einer psychischen Störung erfolgten und die eigentliche Ursache für die BU ist.

Warst du z.B. bei einer Auseinandersetzung außerhalb Deutschlands nicht aktiv beteiligt, so sind Schäden wieder eingeschlossen. Außerdem sind mandatierte Einsätze der Streitkräfte oft dann mit eingeschlossen, wenn es sich um humanitäre Hilfen handelt – also z.B. wenn du als Bundeswehrarzt/-ärztin für humanitäre Hilfe in einem Krisengebiet eingesetzt wirst.

© Quelle: Versicherungsbedingungen der BU Komfort von die Bayerische | Stand 01/

Fazit: Bei den Leistungsausschlüssen trennt sich gelegentlich die Spreu vom Weizen, denn damit vereinbarst du entweder kundenfreundliche oder eben nachteilige Bedingungen für deine Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit einem Augenzwinkern teilen wir aber auch mit, dass vielen Versicherungen kaum eine andere Wahl blieb als die Mindestanforderung aus höchstrichterlichen Urteilen in ihre Bedingungen aufzunehmen. Das passiert regelmäßig und gilt auch für andere Bestandteile von BU Bedingungen, nachdem entsprechende richterliche Klarstellungen erfolgt war. So finden sich vielfach wortgleiche Sätze aus Urteilen des BGH (Bundesgerichtshof) in Versicherungsbedingungen.

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