Hier müssen wir die Frage in zwei Bereiche aufteilen. Erstens: ab wann leistet das Ärzteversorgungswerk? Und zweitens: ab wann erhält man eine Rente aus der privaten BU?

1. Ab wann ist man im Sinne des Versorgungswerkes berufsunfähig?

Das ist der Fall, wenn du in keiner Form wegen körperlicher oder geister Einschränkungen den ärztlichen Beruf noch ausüben kannst. Das betrifft auch beispielsweise Tätigkeiten in der Verwaltung des Gesundheitswesens oder in Forschungs- und Wissenschaftsbereichen. Außerdem kann das Versorgungswerk die Arbeit als Gutachterin oder Gutachter anweisen.

Solange du noch irgendeine ärztliche Tätigkeit ausüben kannst, erhältst du keine BU-Rente aus deinem Ärzteversorgungswerk. Erst wenn du zu 100 % deiner Tätigkeit nicht mehr nachkommen kannst, zahlt es dir einen monatlichen Betrag. Die Höhe der Leistung bemisst sich meistens nach deinen bisher eingezahlten Beiträgen. In der Regel entsprechen diese leider nicht annähernd deinem tatsächlichen Bedarf.

In deinem jährlichen Rentenbescheid von der ärztlichen Versorgung wird die BU-Rentenanwartschaft ausgewiesen. Bitte beachte, dass die Rente versteuert und weiterhin Krankenversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen. Sie fällt also noch einmal ein ganzes Stück geringer aus, als sie ausgewiesen ist.

2. Ab wann gilt man als berufsunfähig bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die private BU zahlt eine monatlich vertraglich vereinbarte Rente, wenn du deinem zuletzt ausgeübten Job, so wie er in gesunden Tagen ausgestaltet war, nicht mehr nachkommen kannst. Dabei kann die private BU dir nicht vorschreiben irgendeine andere Arbeit, welche du noch theoretisch ausführen könntest, aufzunehmen.

Solltest du aufgrund einer Krankheit, Kräfteverfall oder Unfall deinen Job zu 50 %, für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können, löst diese Tatsache die Zahlung der BU-Rente aus.

Schau mal in diesem FAQ-ArtikelDie Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) vom Ärzte­versorgungswerk“ Hier findest du eine schöne Übersicht zu den Unterschieden der BU aus dem ÄVW oder der privaten BU-Versicherung.

Fazit: Die Ärzteversorgung prüft, bevor sie leistet, ob du noch andere ärztliche Tätigkeiten ausführen kannst. Insbesondere bei einer zeitigen BU fällt die Rentenhöhe meist sehr gering aus. Der private BU-Vertrag ist für dich als Ärztin oder Arzt sinnvoll, weil dein letzter Job und nicht irgendeine ärztliche Tätigkeit bewertet wird. Du kannst je nach Versicherer bis zu 70 % deines Bruttoeinkommens absichern.

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