Immer mehr BU-Versicherer ermöglichen den Einschluss einer sogenannten AU-Klausel in den Berufsunfähigkeitsvertrag. Durch den Baustein zahlt der Versicherer die vereinbarte Rentenhöhe, sobald dir dein Haus- oder Facharzt eine mindestens sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Die 50 %-Grenze muss dabei nicht erreicht werden. Das ist ein großer Vorteil und erleichtert das Erhalten der Rente. Bei den meisten Versicherern ist diese Leistung allerdings auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, zum Beispiel auf 18 oder 24 Monate. Danach muss eine offizielle Antragsstellung auf die Berufsunfähigkeitsrente eingereicht werden, was eine umfangreiche Prüfung zur Folge hat.

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