Immer mehr BU-Versicherer ermöglichen den Einschluss einer sogenannten AU-Klausel in den Berufsunfähigkeitsvertrag. Durch den Baustein zahlt der Versicherer die vereinbarte Rentenhöhe, sobald dir dein Haus- oder Facharzt eine mindestens sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Die 50 %-Grenze muss dabei nicht erreicht werden.

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