Die Entscheidung, ob du berufsunfähig bist bzw. zu welchem Grad trifft dein behandelnder Facharzt. Ob du die BU-Rente dann auch ausgezahlt bekommst, entscheidet der Gutachter der Versicherung oder sogar ein Sachverständiger. Für die Berechnung des Grades der Berufsunfähigkeit werden deine einzelnen noch auszuführenden Tätigkeiten in Verhältnis gesetzt zu deinem Arbeitspensum in gesunden Tagen. Das alles wird mittels eines minutiös erstellten Tätigkeitskatalogs bewertet. Es wird am Ende beurteilt, zu wie viel Prozent du noch deinen Aufgaben nachgehen kannst.

Beispiel:

Folgende Kriterien werden unter anderem bei einer Assistenzärztin in der Geburtshilfe mit einem 42 Stunden Job in der Uniklinik für die Beurteilung des Grades der Berufsunfähigkeit bewertet:

  • Art der Beeinträchtigungen
  • zu wie viel Prozent kann sie noch ihren einzelnen Tätigkeiten wie Sectio-Operationen, Visiten, Arztbriefe schreiben, Untersuchungen am Patienten etc. nachkommen

  • voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit
  • Anzahl der noch möglichen abzuleistenden Arbeitsstunden (bei gleichem Tätigkeitsfeld, wie in gesunden Tagen)

Und was heißt nun 50 % berufsunfähig?

Im Grunde ist es relativ einfach in einer Tabelle zu erfassen. Auf der linken Seite werden alle Tätigkeiten, die du als Arzt in gesunden Tagen ausgeführt hast, aufgeschrieben. Dazu kommen Minuten und Stunden pro Tätigkeit, die aufaddiert deine gesamte Arbeitszeit repräsentieren. Auf der rechten Seite der Tabelle stehen diese Tätigkeiten mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und in welchem Umfang du diese noch erledigen kannst. Daraus wird der Berufsunfähigkeitsgrad abgeleitet.

Jetzt zur BU-Beratung anmelden

Mehr aus der Kategorie „FAQ“ lesen