In seltenen Fällen werden Ärzte und Ärztinne verbeamtet. Wenn du dies nicht von vornherein ausschließt, schau dir gerne einmal den Weg dahin an.

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Dienstunfähigkeit = Berufsunfähigkeit

Die Dienstunfähigkeit kann bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen vom Dienstherrn (es gibt Bundesbeamte und Landesbeamte, womit Dienstherr Bund oder Land ist) bescheinigt werden. Eine Dienstunfähigkeitsklausel führt im besten Sinne zu einer einfachen Auszahlung deiner Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer Dienstunfähigkeit. Sprich, es geht um eine Vereinfachung im Leistungsfall und die Formel: Dienstunfähigkeit = Berufsunfähigkeit.

Eine Dienstunfähigkeitsklausel findest du vor allem bei den klassischen Beamtenversicherungen wie DBV, Debeka, HUK, BBV (= Bayerische Beamtenversicherung, die Bayerische), aber inzwischen auch bei Allianz in den Bedingungen. Die Klauseln sind jedoch von unterschiedlicher Qualität und erfüllen obiges “im besten Sinne” gerade nicht.

Fazit: Oft werden noch Unterscheidungen gemacht zwischen echter und unechter Dienstunfähigkeitsklausel. Es geht bis hin dazu, dass Kunden im Fall der Fälle ohne eine (schlechte) Dienstunfähigkeitsklausel besser dran gewesen wären. Nicht zu vergessen sind die unüberhörbaren Expertenstimmen, die dies korrekterweise als Verengung auf einen Punkt halten, der im Grunde mit recht geringem potenziellem Mehrwert daher kommt.

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