Alle Krankheiten, die voraussichtlich dauernd, also mindestens sechs Monate anhalten, könnten Gründe für die Auszahlung der BU-Rente sein. Eine weitere Bedingung ist, dass der zuletzt ausgeübte Beruf nur noch weniger als zu 50% ausgeübt werden kann.
Wenn du dich mit dem Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigst, solltest du unbedingt diesen Artikel lesen:„BU für Ärzte – der Weg zur besten BU-Strategie“.
Uns bekannte Leistungsfallbeispiele bei Medizinerinnen und Medizinern sind Folgende:
Assistenzärztin leidet an Fibromyalgie
- FA Orthopädie nach Schlaganfall nicht wieder so erholt, dass 50 % der vorherigen Tätigkeit noch ausgeübt werden können, allerdings Teileingliederung nach zweijähriger Reha mit 15 Stunden Woche
- Studentin Humanmedizin schwerer Snowboardunfall mit bleibendem Pflegegrad 5
- Assistenzarzt Unfallchirurgie: Hirntumor, anschließende OP und bleibende Sichtfeldeinschränkung
- FA Kardiologie nach Treppensturz komplizierter Meniskusabriss und Schienbeinbruch: BU Dauer ein Jahr
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