Das Wichtigste auf einen Blick:
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für angestellte Ärzte und Ärztinnen genauso wichtig wie für Praxisinhaber- und Inhaberinnen.
- Das berufsständische Versorgungswerk zahlt bei einer Berufsunfähigkeit eine Rente. Aber erst, wenn du deine ärztliche Tätigkeit vollständig nicht mehr ausüben kannst. Dazu haben wir extra einen Artikel verfasst: „Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vom Ärzteversorgungswerk“.
Die private BU-Versicherung leistet ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit.
Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung schützt du deine finanzielle Existenz, wenn du nach einem Unfall oder lang anhaltender Krankheit nicht mehr in der Lage bist, deinen Beruf auszuüben.
Die BU ist damit eine der wichtigsten Versicherungen für alle Ärztinnen und Ärzte – ob angestellt, selbstständig oder aktuell noch im Studium.
Als Arzt oder Ärztin ist deine Absicherung größtenteils über das berufsständische Versorgungswerk (siehe Artikel„Ärzteversorgung – Aufgaben und Leistungsumfang“) geregelt. Diese Pflichtversicherung für Mediziner und Medizinerinnen ähnelt zwar der gesetzlichen Rentenversicherung, unterscheidet sich aber in einem wesentlichen Punkt: Sie bietet eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Allerdings erst, wenn du zu 100 % berufsunfähig bist. Kannst du deinen Beruf allerdings „nur“ zu 80 % nicht mehr ausüben, bist du über das berufsständische Versorgungswerk nicht abgesichert. Für diese Fälle benötigst du eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die bereits dann leistet, wenn du zu 50 % deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.
„Wenn eine Ärztin oder ein Arzt aufgrund einer Erkrankung die Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren muss, gilt dieser vom Versorgungswerk nicht als berufsunfähig und erhält keine Rente. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet, wenn die Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann.“
Als Arbeitnehmer sind Ärzte und Ärztinnen in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert (GRV). Sie können sich von dieser befreien lassen, um eine Doppelbelastung mit den Pflichtbeiträgen zum
berufsständischen Versorgungswerk zu vermeiden.
Dieses bietet gegenüber der GRV den Vorteil, dass es eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit beinhaltet. Wohingegen die Rentenkasse lediglich bei Erwerbsunfähigkeit eine Leistung erbringt – wenn die Versicherten keiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt mehr nachgehen können.
Allgemeine, nicht produktspezifische Definitionen
Erwerbsunfähigkeit ➜ es kann keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgegangen werden
Berufsunfähigkeit ➜ es kann der beruflichen Tätigkeit, wie sie in gesunden Tagen ausgeübt wurde, nicht mehr nachgegangen werden. Hingegen könnte noch irgendeine andere berufliche Tätigkeit ausgeübt werden.
Arbeitsunfähigkeit ➜ es kann vorübergehend der beruflichen Tätigkeit nicht nachgegangen werden.
Doch auch wenn das Versorgungswerk eine Rente bezahlt (siehe unseren Artikel „Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vom Ärzteversorgungswerk„), wenn seine Mitglieder ihre Tätigkeit als Arzt oder Ärztin nicht mehr ausüben können, sind die Leistungen meist nicht ausreichend. So müssen die Betroffenen zu 100 Prozent berufsunfähig sein. Sie müssen ihren Beruf also nahezu vollständig nicht mehr ausüben können. Das Versorgungswerk kann die Betroffenen sogar auf eine Tätigkeit verweisen, die lediglich ärztliche Kenntnisse erfordert.
Wenn die Leistung nicht reicht
Eine weitere Problematik besteht darin, dass bei Bezug der Berufsunfähigkeitsrente aus dem ärztlichen Versorgungswerk, die Leistungen nicht ausreichend sind. Denn die Höhe der Rente ist abhängig von Beitragshöhe, Rentensteigerungsbetrag und Versicherungszeit. Insbesondere bei einer frühen Berufsunfähigkeit mit 30 oder 40 Jahren kann die gesamte finanzielle Existenz der Betroffenen bedroht sein, wenn sie sich nur auf die Rente des Versorgungswerks verlassen.
„Bei den BU-Renten des berufsständischen Versorgungswerks handelt es sich um Bruttorenten. Diese müssen zusätzlich hoch versteuert und Sozialabgaben bezahlt werden. Hierzu haben wir einen ausführlichen Artikel geschrieben: „Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vom Ärzteversorgungswerk“.
Die Grundabsicherung durch das berufsständische Versorgungswerk ist für Ärzte und Ärztinnen wichtig. Dennoch sollten sie zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Denn der Versicherungsschutz des Versorgungswerks greift erst ab einer Berufsunfähigkeit von 100 Prozent.
Darüber hinaus erlaubt die Absicherung über das Versorgungswerk eine abstrakte Verweisung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit. Außerdem gibt es in guten Tarifen keine Verweisung auf berufsfremde Tätigkeiten. Zum Teil ist ein Hinzuverdienst bis zu 80 Prozent vom vorherigen Nettoeinkommen möglich.
„Kannst du deine Tätigkeit als Arzt oder Ärtzin zu mindestens 50 Prozent voraussichtlich dauerhaft – 6 Monate- nicht mehr ausüben, bist du leistungsberechtigt. Du erhältst dann die mit deinem Versicherer vereinbarte Rente Monat für Monat ausbezahlt, solange die Berufsunfähigkeit besteht.“
Wenn du deinen Beruf aufgeben musst, ist dies nicht nur eine seelische Belastung. Diese Situation kann darüber hinaus deine gesamte finanzielle Existenz bedrohen. Berufsunfähigkeit tritt leider häufiger ein als erwartet. Besonders bei der Berufsgruppe Ärztinnen und Ärzte sind aufgrund der starken Belastung im Arbeitsalltag psychische Erkrankungen häufig Ursache für eine Berufsunfähigkeit.
weitere Gründe für eine Berufsunfähigkeit
- Neurologische Erkrankungen
Erkrankungen des Bewegungsapparats oder Skeletts
Unfälle
Krebs und Tumore
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Selbst junge Menschen können aufgrund einer Krankheit oder nach einem schweren Unfall plötzlich berufsunfähig werden. Insbesondere im Hinblick auf die psychische Belastung bringt der Beruf des Arztes ein hohes Risiko mit sich. Ärzte und Ärztinnen stehen unter ständigen Druck, unabhängig davon, ob sie angestellt oder selbstständig tätig sind. Deshalb kommt es vermehrt zu Burn-out und Depressionen.
„Um im Ernstfall Anspruch auf eine BU-Rente zu haben und um finanziell abgesichert zu sein, solltest du auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, zusätzlich zur Absicherung durch das Versorgungswerk, nicht verzichten. Wenn du noch studierst, lies gerne einmal im Artikel
„Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizinstudenten – ein sinnvoller Schutz?“ nach, warum eine BU bereits im Medizinstudium Sinn ergibt.“
5. Ist die BU-Versicherung für angestellte Ärzte und Ärztinnen genauso wichtig wie für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte?
Angestellte Ärztinnen und Ärzte erhalten im Krankheitsfall von ihrem Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Danach beziehen sie Krankengeld, was etwa 70 Prozent ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal 90 prozent ihres Nettoeinkommens beträgt.
Damit sind sie bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert.
Allerdings unterscheidet sich eine Berufsunfähigkeit von der Arbeitsunfähigkeit. Denn Berufsunfähigkeit ist ein anhaltender Zustand, bei dem davon auszugehen ist, dass die Betroffenen nicht mehr in ihre Tätigkeit, wie diese bisher ausgestaltet war, zurückkehren können. Die Arbeitsunfähigkeit hingegen ist vorübergehend, weshalb das Krankengeld auch nur für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bezahlt wird.
Pro Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte und Ärztinnen
Somit sind Angestellte bei Krankheit zwar finanziell bessergestellt als niedergelassene, selbstständige Ärztinnen und Ärzte ohne Lohnfortzahlung. Aber nur zu Beginn ihrer Erkrankung. Sobald deutlich ist, dass sie nicht nur arbeitsunfähig, sondern berufsunfähig sind, benötigen sie als angestellte Ärzte und Ärztinnen, um finanziell versorgt zu sein, genauso eine Berufsunfähigkeitsversicherung wie ein niedergelassener Arzt oder niedergelassene Ärztin. Im Artikel “Ist eine BU-Versicherung für Ärztinnen und Ärzte sinnvoll?” gehen wir noch einmal genauer auf den Wert deiner Arbeitskraft ein und beschreiben den Weg zur Beantragung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Du möchtest bei der Recherche nach der besten BU für Ärzte und Ärztinnen Zeit sparen? Dann melde dich gern für einen Beratungstermin bei uns an. Wir helfen dir ❤ unkompliziert, ❤ ehrlich, ❤ ungebunden und ❤ kompetent, den besten Einkommensschutz für deine Situation zu finden.
Angestellten Ärztinnen und Ärzte wird der Versicherungsschutz im Bereich Berufsunfähigkeit genauso dringend empfohlen wie niedergelassenen Ärzten und Medizinstudierenden. Die private BU-Versicherung leistet wesentlich zeitiger als das Ärztliche Versorgungswerk und im Rahmen der Vertragsgestaltung kannst du selbst die Höhe deiner BU-Rente festlegen. Im Verlauf hast du bei bestimmten Anlässen, wie beispielsweise bei der Geburt eines Kindes, der Hochzeit oder einem Immobilienerwerb ohne erneute Gesundheitsprüfung die Möglichkeit deine versicherte BU-Rente zu erhöhen.
Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Berufshaftpflicht die Basis eines guten Versicherungskonzeptes. Diese Versicherung ermöglicht es dir, dass du im Falle einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall, der deine berufliche Existenz bedroht, finanziell abgesichert zu sein.
Bei den DOC-BU Insidern gelangst du in
sechs Schritten zu deiner perfekten Arzt-BU:
Über die Mission der DOC-BU Insider
Die Mission der DOC-BU Insider ist es, Ärztinnen und Ärzten eine Infoplattform rundum die Berufsunfähigkeitsversicherung zu bieten. Wir möchten unser Expertenwissen teilen, damit du erkennst, was du von einer guten BU-Beratung für Ärztinnen und Ärzte erwarten darfst. Uns ist es wichtig, dass du dein Einkommen absicherst und im Ernstfall auch eine Leistung aus dem geschlossenen Vertrag erhältst. Das DOC-BU Beraterteam hilft dir gern digital und professionell beim Finden deiner individuellen Absicherungsstrategie. Auch wenn die einzelnen Teammitglieder als freie VersicherungsmaklerInnen arbeiten, folgen sie alle dem Beratungsstandard der DOC-BU Insider- ein von Janine etabliertes Beratungskonzept. Hol dir unsere Profis an die Seite. Du verdienst die Besten.