Das Wichtigste auf einen Blick:

  • je nach BU-Variante muss die Auszahlung aus der BU-Versicherung besteuert werden
  • achte bei deiner Recherche immer auf die Betrachtungsweise: Ein- oder Auszahlphase

  • es gibt zwei Besteuerungsvarianten: die nachgelagerte Besteuerung (Schicht 1) und die Ertragsanteilbesteuerung (Schicht 3)

  • die BU-Rente mit einer Basisrente oder die BU-Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge werden bei der Auszahlung am höchsten besteuert

  • in der Auszahlphase wird die private BU-Versicherung aus der dritten Schicht am geringsten besteuert

Beitrag Inhaltsverzeichnis:

1. Besteuerung der BU-Rente: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

2. Berufsunfähigkeitsrente: Was ist zu beachten?

3. Besteuerungsreform: Neuerungen in der Rentenbesteuerung seit 2005

4. Das 3-Schichten-Modell in der Altersvorsorge

5. Die nachgelagerte Besteuerung

6. Die Ertragsanteilbesteuerung

7. Besteuerung der BU-Rente als kritischer Aspekt bei der Auswahl des Modells

8. Fazit

1. Besteuerung der BU-Rente: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Die Berufsunfähigkeit kann jeden Menschen treffen – auch junge und gesunde Ärztinnen und Ärzte, die plötzlich schwer erkranken oder einen Unfall erleiden. Die Berufsunfähigkeitsrente sichert die Existenz ab und räumt finanzielle Schwierigkeiten aus dem Weg. Die monatlichen Beiträge und ausgezahlten Renten werden steuerlich unterschiedlich behandelt.

Dieser Beitrag widmet sich den Besonderheiten von BU-Renten in Schicht 1-3, die beim Vertragsabschluss unbedingt zu beachten sind.

2. Berufsunfähigkeitsrente: Was ist zu beachten?

Bild auf doc-bu.de Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte Bild

Die Berufsunfähigkeitsrente (kurz: BU-Rente) dient dazu, im Fall einer dauernden Berufsunfähigkeit den Lebensunterhalt zu finanzieren und notwendige Aufwendungen zu decken. Klingt erst einmal gut – doch was ist alles zu beachten und wo liegen Stolpersteine? Wir erklären es dir.

Um einen Anspruch auf die BU-Rente zu erhalten, muss die betroffene Person über eine private oder betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen. Eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente, die infolge der Reform zum 31. Dezember 2000 abgeschafft wurde, besteht nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind und alle geltenden Voraussetzungen erfüllen. Dieses gilt allerdings nur für Beitragszahler der Deutschen Rentenversicherung. Anders ist das bei Mitgliedern der Versorgungswerke für Ärzte.

Versorgungswerk vs. private BU-Versicherung

In der Regel befreit sich eine Ärztin oder ein Arzt von der Rentenversicherungspflicht und tritt dem Ärzte Versorgungswerks des jeweiligen Einzugsgebietes bei. Für die Ärztin und den Arzt sichert das berufsständische Versorgungswerk nach wie vor das Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Wir haben dazu einen Artikel verfasst. Klick hier, wenn dich die Ärzteversorgung – Aufgaben und Leistungsumfang interessiert. Im Artikel gehen wir auch näher auf die Beiträge zur Krankenversicherung im Rentenalter ein, was super spannend ist. Falls du genaueres zur Die Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) vom Ärzte­versorgungswerk wissen möchtest, lies bitte im verlinkten Artikel weiter. Hier kommt eine Kurzfassung:

  • Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung des ärztlichen Versorgungswerks entsteht der Anspruch leider erst ab einer 100%igen BU und die Erkrankung muss voraussichtlich dauernd anhalten

  • Bei einer privaten BU leistet die Versicherung bereits bei 50%iger Berufsunfähigkeit, die mindestens sechs Monate anhalten muss

Idealerweise schließt die BU-Rente eine Lücke zwischen dem aktuellen Einkommen aus Berufstätigkeit und den Ansprüchen aus dem Versorgungswerk. Grundsätzlich gilt folgende Regel:

Je näher die Berufsunfähigkeitsrente an das aktuelle Netto-Einkommen der versicherten Person heranreicht, desto höher ist ihr finanzieller Schutz im Ernstfall.

Die Höhe der BU-Rente bestimmt der oder die Versicherungsnehmer/-in beim Abschluss des Versicherungsvertrags. Es kommen noch weitere Faktoren hinzu, die eine starke Berücksichtigung finden sollten. Vor allem ist eine Nachversicherungsgarantie wichtig, welche es erlaubt, die BU-Rente nachträglich zu erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss.

Außerdem sollte im Rahmen des Versicherungsvertrags eine Beitrags-Dynamik (siehe auch unsere 12. Was bedeutet Beitragsdynamik und Leistungsdynamik?“) vereinbart werden. Dank dieser erhöht sich die versicherte Rente jährlich um einen festgelegten Prozentsatz. Sie stellt einen Inflationsausgleich dar und sollte unbedingt angenommen werden, um im Ernstfall den Lebensstandard trotz Berufsunfähigkeit und wachsender Lebenskosten zu halten. Kommen wir nun zum Fall der Auszahlung der versicherten Leistung und welche BU-Rentenhöhe tatsächlich in der Geldbörse landet.

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3. Besteuerungsreform: Neuerungen in der Rentenbesteuerung seit 2005

Der Gesetzgeber hat die Rentenbesteuerung nach § 22 EStG (sonstige Einkünfte) zum 1. Januar 2005 neu geregelt. Infolge dieser umfassenden Reform kommt die sogenannte “nachgelagerte Besteuerung” ergänzend zum Einsatz. Diese bedeutet im Bereich der Vorsorge, dass die Rentenbeiträge in der Ansparphase steuerbegünstigt, also absetzbar sind.

Die Rentenbezüge in der Auszahlungsphase sind hingegen teilweise oder ganz zu versteuern. Bis Ende 2004 galt die Ertragsanteilbesteuerung von Alterseinkünften. Diese Form gibt es nur noch bei privaten Verträgen der sogenannten dritten Schicht. Hast du also vor dem 01.01.2005 Rentenverischerungsverträge abgeschlossen, gehörst du zu den glücklichen Menschen, die ihre Auszahlung aus jenem Vertrag nicht besteuern müssen.

4. Das 3-Schichten-Modell in der Altersvorsorge

Im Bereich der Vorsorge werden verschiedene Versicherungs-Produkte sogenannten Besteuerungsschichten zu geordnet. Jede Schicht unterliegt einer bestimmten Besteuerungsform.

In der Hoffnung, dir dieses Thema einfach und übersichtlich darzustellen, folgt nun eine Tabelle:

DOC BU - Die Berufsunfähigkeitsversicherung und das 3-Schichten-Modell in der Altersvorsorge
DOC BU - Die Berufsunfähigkeitsversicherung und das 3-Schichten-Modell in der Altersvorsorge

5. Die nachgelagerte Besteuerung

Wenn du dir die Besteuerung von BU-Renten anschaust, musst du immer zwei Szenarien beachten:

  • die Einzahlphase, die Phase während du Beiträge zahlst
  • der Rentenbezug oder Auszahlphase

Einzahlphase

In der Einzahlphase sind die gezahlten Beiträge absetzbar. Bitte beachte, dass die BU in der ersten Schicht immer mit einer Rentenversicherung, genauer der Basisrentenversicherung, kombiniert werden muss. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen als Sonderausgaben steigt jährlich um zwei Prozentpunkte. Der steuerfreie Anteil der Beiträge betrug 60 Prozent in 2005, während er 100 Prozent in 2025 erreichen wird. In ein paar Jahren ist demnach die BU-Rente in Schicht 1 komplett absetzbar.

Rentenbezug

Im Rentenbezug sind die BU-Renten je nach Kalenderjahr zu versteuern. Mit Beginn zum 1. Januar 2005 unterliegen die Renten dem 50-prozentigen Steuersatz. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt schrittweise auf 80 Prozent im Jahr 2020 und anschließend bis zu 100 Prozent im Jahr 2040.

Hier zeigen wir dir eine Tabelle, welche die Entwicklung des Besteuerungsanteils bei BU-Renten der ersten Schicht darstellt:

Bild Einkommenssteuerdurchführungsverordnung 55
Bild Tabelle Einkommenssteuer 55

Tabelle entspricht Einkommens­steuer­durch­führungs­verordnung 55

Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils

Für die Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils spielt es daher keine Rolle, ob die Rente befristet oder unbefristet ist. Im Sinne der nachgelagerten Besteuerung bestimmt sich der Besteuerungsanteil nicht nach dem Lebensalter beim Renteneintritt, sondern nach dem Jahr des Renteneintritts. Hier sei auch zu erwähnen, dass der Besteuerungsanteil für die gesamte Rentenbezugszeit gilt.

Für Rechenbeispiele schau bitte im Artikel„BU für Ärzte – ein Vergleich der vier BU-Modelle (Teil 2).“

MERKE: Die BU-Rente in Schicht 1 kann immer nur in Kombination mit einer Rentenversicherung abgeschlossen werden.

6. Die Ertragsanteilbesteuerung

Wenn du dir die Besteuerung von BU-Renten anschaust, musst du immer zwei Szenarien beachten:

  • die Einzahlphase, die Phase während du Beiträge zahlst
  • der Rentenbezug oder Auszahlphase

Einzahlphase

In der Einzahlphase sind die Beiträge zur BU in Schicht 3 nicht absetzbar. Beziehungsweise gehören sie der Gruppe “sonstige Vorsorgeaufwendungen” an. Der Bereich ist nur begrenzt abzugsfähig und meist durch die Beiträge zur Krankenversicherung bereits ausgeschöpft.

Auszahlphase

In der Auszahlphase sind die Renten mit dem Ertragsanteil zu besteuern, der sich nach der Restlaufzeit des Vertrages richtet.

Die Steuer bei der BU Rente für Ärzte richtet sich nach der Art der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Fall einer privaten BU-Rente in Schicht 3 hängt sie von der Restlaufzeit des BU-Vertrags ab. Je länger sie ist, desto höher ist auch der Ertragsanteil. Ein junger Arzt, bei dem die Restlaufzeit seines BU-Vertrags 30 Jahre beträgt, muss den 30-prozentigen Ertragsanteil bei der Steuerberechnung berücksichtigen.

In der Annahme, dass sich seine selbständige BU-Rente auf 3.000 Euro beläuft, muss er von 900 Euro (30 Prozent) die Einkommenssteuer zahlen:

Bild auf doc-bu.de Schicht 3 Steuer Auszahlphase BU-Rente
Bild von Besteuerung BU-Rente Schicht 3

Zusätzliche Steuern durch Vermietung und Kapitalvermögen

Auf die tatsächliche Höhe der Steuerschuld wirkt sich der Grundfreibetrag (9.984 Euro in 2022) und sonstige Einkommen aus, die nicht mit der ärztlichen Berufstätigkeit verbunden sind. Als Beispiel dienen Einkommen aus Vermietung und Kapitalvermögen, die zusätzliche Steuern verursachen. Darüber hinaus ist sein Familienstand und die Kinderzahl für seine Steuern von Relevanz.

Neben den anfallenden Steuern kommen noch weitere Abzüge hinzu. Dazu gehören vor allem Pflichtbeträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Jahr 2022 macht der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent und der ermäßigte Beitragssatz 14 Prozent aus. Die Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent oder 3,3 Prozent für Kinderlose. Für freiwillig Versicherte gelten Mindest- und Höchstbeiträge.

Für Rechenbeispiele schau bitte in unseren Artikel „BU für Ärzte – ein Vergleich der vier BU-Modelle (Teil 1)“.

7. Besteuerung der BU-Rente als kritischer Aspekt bei der Auswahl des Modells

Bild Ärzteberaterin Janine Kreiser mit Laptop

Des weiteren ist es besonders wichtig, die unterschiedlichen Besteuerungswege der Berufsunfähigkeitsrente zu beachten. Im BU-Fall entscheidet die Wahl der BU-Variante über die Netto-BU-Rentenhöhe. Unter Umständen kann diese um bis zu 30% unter deiner abgesicherten BU-Rente liegen.

Es stehen dir fünf verschiedene BU-Modelle (siehe Artikel „BU für Ärzte – ein Vergleich der vier BU-Modelle (Teil 1)“) zur Auswahl, welche sich in die drei Altersvorsorge-Schichten wie folgt eingliedern.

Bild Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung Schicht 1
Bild Vergleich Schicht 1 und Schicht 3 Berufsunfähigkeitsversicherung

Letztendlich ist auch die Lebenssituation der versicherten Person für die Besteuerung der BU-Rente ausschlaggebend. So beeinflussen sonstige Einkünfte, Krankenversicherungsstatus, Familienstand und Kinderzahl die endgültige Höhe der Steuerschuld. Des Weiteren wirkt sich der steuerliche Grundfreibetrag auf die Besteuerung der ausgezahlten Renten aus.

Steuern auf BU-Rente in Schicht 1

Im Fall von Berufsunfähigkeitsrente aus einem Rürup-Vertrag (auch Basisrente genannt) kommt die oben beschriebene nachgelagerte Besteuerung zum Einsatz. Der zu versteuernde Anteil der BU-Rente wächst in Schritten bis zum 100 Prozent im Jahr 2040. In 2022 beträgt er 82 Prozent. Gleichzeitig lässt sich ein Teil der Rentenbeiträge von der Steuer absetzen. Die Abzugsfähigkeit steigt jährlich bis auf 100 Prozent in 2025.

Steuern auf BU-Rente in Schicht 2

Beim Bezug der Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Altersvorsorge wird die komplette BU-Rente versteuert. Dies liegt daran, dass sie – rechtlich betrachtet – als Bruttoeinkommen angesehen ist, welches der vollen Besteuerung nach Abzug von Grundfreibetrag unterliegt. In der Ansparphase werden die Rentenbeiträge aus dem Bruttoeinkommen gezahlt, deshalb sind sie steuer- und sozialversicherungsfrei.

Steuern auf BU-Rente in Schicht 3

Eine selbständige Berufsunfähigkeitsrente gilt als abgekürzte Leibrente, die bei der Auszahlung zu versteuern ist. Im Gegenteil zu einer betrieblichen Altersvorsorge unterliegt der Besteuerung nicht die komplette BU-Rente, sondern der sogenannte Ertragsanteil. Dessen Höhe richtet sich nach der Restlaufzeit der BU-Rente. Um ein Beispiel zu nennen: Bei einer Restlaufzeit von zehn Jahren beträgt der Ertragsanteil 12 Prozent.

Grafik auf doc-bu.de

Obwohl bei Berufsunfähigkeitsrenten in Schicht 1 und 2 eine steuerliche Förderungsmöglichkeit in der Ansparphase besteht, sind sie im Leistungsfall mit höheren Steuern verbunden. Von der BU-Rente im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird generell eher abgeraten. Daraus folgt, dass eine selbständige Berufsunfähigkeitsrente in Schicht 3 steuerlich am günstigsten bleibt und für die ärztliche Berufsgruppe sehr empfehlenswert ist. Lies mehr zu den Kriterien der verschiedenen BU-Varianten im Artikel „BU für Ärzte – ein Vergleich der vier BU-Modelle (Teil 1)“.

8. Fazit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein essenzieller Bestandteil der Ärzteversorgung. Sie erlaubt es, im Ernstfall die Lebenshaltungskosten zu decken und den bisherigen Lebensstandard beizubehalten. Deshalb ist es umso wichtiger, die richtige BU-Versicherung zu wählen. Wichtig ist dabei auf individuelle Lebensbedürfnisse abgestimmten Versicherungsschutz mit Hilfe eines Profis zu finden.

Wie hoch die BU-Rente nach Abzügen sein wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem der Verdienst aus einer anderen oder geringfügigen Berufstätigkeit und weiteren Einkommensquellen, Krankenversicherungsstatus, Familienstand und Kinderanzahl. Relevante Abzüge beim BU Rentenbezug umfassen Einkommenssteuer, Beiträge für eine spätere Rente ans Ärztliche Versorgungswerk sowie Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

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Die Mission der DOC-BU Insider ist es, Ärztinnen und Ärzten eine Infoplattform rundum die Berufsunfähigkeitsversicherung zu bieten. Wir möchten unser Expertenwissen teilen, damit du erkennst, was du von einer guten BU-Beratung für Ärztinnen und Ärzte erwarten darfst. Uns ist es wichtig, dass du dein Einkommen absicherst und im Ernstfall auch eine Leistung aus dem geschlossenen Vertrag erhältst. Das DOC-BU Beraterteam hilft dir gern digital und professionell beim Finden deiner individuellen Absicherungsstrategie. Auch wenn die einzelnen Teammitglieder als freie VersicherungsmaklerInnen arbeiten, folgen sie alle dem Beratungsstandard der DOC-BU Insider- ein von Janine etabliertes Beratungskonzept. Hol dir unsere Profis an die Seite. Du verdienst die Besten.

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