Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Ärztinnen und Ärzte vor finanziellen Risiken bei beruflichen Fehlern.
Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, während Angestellte über den Arbeitgeber abgesichert sind. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Arbeitgeber jedoch Regress fordern, weshalb eine zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.
Typische Schadenfälle Behandlungsfehler, Fehldiagnosen, Medikationsfehler und Aufklärungsfehler gehören zu den häufigsten Schadensfällen, die von der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Unterschied zur privaten Haftpflichtversicherung: Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden im privaten Bereich ab. Ärztliche Tätigkeiten erfordern daher eine separate Berufshaftpflichtversicherung, um berufliche Risiken oder gelegentlich außerdienstliche Tätigkeiten abzusichern.
Die Deckungssummen für Ärzte und Ärztinnen sollten mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen.
Die besten Anbieter für Medizinstudierende und Ärzte in Weiterbildung sind der HDI und die Deutsche Ärzteversicherung, welche auch über den Marburger Bund rabattiert erhältlich sind.
Die besten Anbieter für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind je nach Kriterien unterschiedlich. Ein Überblick zu den Kosten und relevanten Anbietern gibt es im Text. 🙂
Beitrag Inhaltsverzeichnis:
1. Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung und wie ist die Abgrenzung zur privaten Haftpflichtversicherung?
2. Ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, Ärzte in Weiterbildung, im Studium oder Ruhestand Pflicht?
1. Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung und wie ist die Abgrenzung zur privaten Haftpflichtversicherung?
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte schützt vor finanziellen Risiken, die durch berufliche Fehler entstehen können, wie Behandlungsfehler, Fehldiagnosen oder Aufklärungsfehler. Sie deckt Schäden, die Patienten aufgrund von Fahrlässigkeit oder Missgeschicken erleiden, wie Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Personenschäden sind Schäden, die im medizinischen Kontext umfassen Personenschäden alle Arten von körperlichen oder gesundheitlichen Schäden, die einem Patienten durch Fehler in der Behandlung oder Diagnose entstehen. Kosten können in den Bereichen Heilkosten, Verdienstausfall, Invaliditätsrente, Pflegekosten, Schmerzensgeld und dem Regress von Sozialversicherungsträgern anfallen.
Sachschäden sind Schäden, die an physischen Gegenständen oder Eigentum verursacht werden. Im medizinischen Kontext bedeutet das, dass durch das Handeln oder Unterlassen einer Ärztin oder eines Arztes materielle Dinge beschädigt werden, die Patienten oder Dritten gehören. Ansprüche im Bereich Sachschäden sind Wiederherstellung der Sache, Wertersatz der Sache oder im Bereich des Nutzungsausfalls.
Vermögensschäden sind Schäden, die in finanzieller Form ausgeglichen werden. Hat eine Schädigung nur einen finanziellen Schaden zur Folge, der weder auf einem Personen- noch auf einem Sachschaden beruht, so liegt ein „reiner Vermögensschaden“ vor. Ist der finanzielle Schaden die Folge eines Personen- oder Sachschadens, handelt es sich um einen unechten Vermögensschaden. Zum Beispiel: Ein Gynäkologe/ Apotheker verwechselt bei der Ausgabe Anti-Baby-Pillen mit anderen Tabletten. Die Ansprüche der Eltern des ungewollten Kindes (Entbindungskosten, Unterhaltsaufwendungen usw.) werden in Geld erstattet.
Was leistet der Versicherer?
Die finanziellen Leistungen des Versicherers sind festgelegt durch die Bestimmungen des § 3 III. AHB (Allg. Haftpflichtbedingungen). Die Leistungspflicht des Versicherers erstreckt sich auf drei Leistungsarten:
die Prüfung der Haftung des Versicherungsnehmers,
die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie
die Befriedigung berechtigter Ansprüche (Ersatz von Entschädigungen im Rahmen der Vereinbarung)
Was ist der Unterschied zur privaten Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung ist eine sehr günstige Versicherung für Privatpersonen, sie deckt entsprechend ausschließlich Schäden ab, die im privaten Bereich entstehen. Dazu gehören ebenfalls Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Versicherungsnehmer oder dessen Familie verursacht werden. Zum Beispiel leistet sie bei beschädigten Technikgeräten von fremden Dritten.
Bitte beachte: Die Tarife für Ärzte in Weiterbildung oder Medizinstudierende beinhalten in der Regel eine private Haftpflichtversicherung. Allerdings solltest du den Leistungsumfang überprüfen. Bei Angeboten für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist sie separat abzuschließen.
Zwischenfazit: Die Berufshaftpflichtversicherung ist besonders wichtig, da Schadensersatzforderungen in der Medizin schnell hohe Summen erreichen können. Außerdem bietet sie Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist sie von den Kammern vorgeschrieben.
2. Ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, Ärzte in Weiterbildung, im Studium oder Ruhestand Pflicht?
BHV Pflicht für angestellte Ärzte und Ärztinnen
Ärzte, die in einem Krankenhaus tätig sind, sind normalerweise durch die Berufshaftpflichtversicherung des Krankenhausträgers abgesichert. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen, einschließlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Versicherung nur für Tätigkeiten im Krankenhaus gilt. Schäden, die außerhalb des Dienstes entstehen, wie beispielsweise Erste-Hilfe-Leistungen im privaten Umfeld, müssen separat abgesichert werden.
Ein Hinweis: Krankenhäuser können Ärzte in Regress nehmen, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln und dadurch Schäden entstehen. Es ist daher wichtig in der Personalabteilung, nach dem Umfang des Versicherungsschutzes zu fragen. Wir haben dir hier einen Fragebogen vorbereitet, den du nutzen kannst, um den Versicherungsschutz abzufragen. Einfach downloaden!
Was ist ein Regress?
Wenn die Berufshaftpflichtversicherung einen Regress vorsieht, bedeutet das, dass die Versicherungsgesellschaft das Recht hat, die Kosten, die sie für einen Schaden übernommen hat, vom Versicherten zurückzufordern. Dies geschieht in der Regel, wenn der Versicherte grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet das, dass sie persönlich für die Kosten aufkommen müssen, wenn sie beispielsweise durch grobe Fahrlässigkeit einen Schaden verursacht haben. Es ist daher wichtig, stets sorgfältig und nach den geltenden Standards zu arbeiten, um solche Situationen zu vermeiden.
Unterschied Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und einfache Fahrlässigkeit
Vorsatz: Der Arzt/ die Ärztin handelt bewusst und absichtlich falsch, etwa wenn er oder sie wissentlich eine falsche Behandlung durchführt. Ein Beispiel wäre das absichtliche Verschweigen von Behandlungsmöglichkeiten.
Grobe Fahrlässigkeit: Der Arzt / die Ärztin verletzt grundlegende, offensichtliche Sorgfaltspflichten schwerwiegend, etwa wenn er oder sie eine Operation ohne vorherige Kontrolle der notwendigen Instrumente durchführt.
Fahrlässigkeit: Ein Arzt / die Ärztin handelt unachtsam, ohne Vorsatz, wie z. B. bei einer falschen Dosierung von Medikamenten aufgrund eines Missverständnisses oder einer Unaufmerksamkeit.
BHV Pflicht für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen?
Die Berufsordnung verpflichtet approbierte Ärzte und Ärztinnen gem. § 21 zur Absicherung beruflicher Haftpflichtansprüche. Schäden können in Millionenhöhe entstehen. Sie schützt niedergelassene Ärzte vor den finanziellen Folgen von Schäden, die während der beruflichen Tätigkeit entstehen. Dies schließt nicht nur eigene Fehler ein, sondern auch solche, die durch Angestellte oder Praxispartner verursacht werden könnten.
BHV Pflicht für Medizinstudenten und Medizinstudentinnen?
Medizinstudierende können während ihrer praktischen Ausbildung, wie Praktika oder dem Praktischen Jahr (PJ), Fehler machen, die zu Schäden führen. Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung könnten die daraus resultierenden Kosten für Schadensersatz und Rechtsstreitigkeiten das persönliche Vermögen stark belasten. Das deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudierende ab:
Rechtliche Unterstützung
Die Versicherung prüft die Ansprüche, die gegen dich erhoben werden, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Bei berechtigten Ansprüchen übernimmt sie die Kosten. Dies schützt dich vor kostspieligen und zeitaufwändigen Rechtsstreitigkeiten.
Strafrechtliche Absicherung: Einige Versicherungen bieten zusätzlichen Schutz im Falle strafrechtlicher Ermittlungen, beispielsweise bei Vorwürfen der Körperverletzung. Dies ist besonders wichtig, da medizinische Fehler schwerwiegende rechtliche Folgen haben können. durchführt.
Internationaler Versicherungsschutz: Die meisten Versicherer bieten auch Schutz bei Tätigkeiten im Ausland, was besonders für Medizinstudenten interessant ist, die internationale Erfahrungen sammeln möchten.
Der Versicherungsvertrag sollte stets aktuell sein und mit einem spezialisierten Anbieter abgeschlossen werden, wünschst du dir einen Tarifvergleich, dann frag gern über unser Formular an und gib unter der „Anmerkung“ deinen Wunsch an, zur Berufshaftpflichtversicherung beraten zu werden. Die Beratung ist für dich kostenfrei.
Ärzte sollten auf eine ausreichende Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden achten. HDI bietet beispielsweise Summen von 5 bis 7,5 Millionen Euro, die für Personen- und Sachschäden gelten. Diese Summen sollten in der Regel mindestens dreifach maximiert sein, um im Falle mehrerer Versicherungsfälle im Jahr ausreichenden Schutz zu bieten.
Nicht jeder Arzt hat die gleichen Risiken. Besonders operative oder riskante Fachrichtungen, wie Geburtshilfe oder Chirurgie, benötigen eine angepasste Absicherung, da die potenziellen Schadensfälle hier besonders hoch ausfallen können. Auch freiberufliche Tätigkeiten und Praxisvertretungen sollten mitversichert sein.
Moderne Versicherungen bieten zusätzliche Vorteile, wie die Mitversicherung angestellter Ärzte oder kosmetisch indizierter Eingriffe ohne zusätzliche Prämien. Auch sollte geprüft werden, ob Notarzttätigkeiten im Versicherungsumfang enthalten sind, sofern diese ausgeführt werden.
Es ist ratsam, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und an veränderte Tätigkeitsumfänge anzupassen, das betrifft insbesondere niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Ein jährlicher Check hilft, von neuen Angeboten und besseren Konditionen zu profitieren.
Typische Schadensfälle bei Ärzten, die von der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden, umfassen:
Typische Fälle von Leistungen
Behandlungsfehler: Falsche oder unvollständige medizinische Maßnahmen.
Fehldiagnosen: Fehler bei der Diagnose, die zu falscher Behandlung führen.
Aufklärungsfehler: Unzureichende oder fehlende Aufklärung des Patienten über Risiken.
Medikationsfehler: Verabreichung falscher Medikamente oder Dosierungen.
- Dokumentationsfehler: Unvollständige oder fehlerhafte Patientenakten, die zu Schäden führen können, da falsche Schlüsse bei der Behandlung gezogen werden.
Verletzungen bei invasiven Eingriffen: Unerwartete Komplikationen während Operationen oder Eingriffen.
Missachtung von Hygienevorschriften: Infektionen aufgrund mangelnder Sterilität.
Fehler bei medizinischen Geräten: Unsachgemäße Handhabung oder Fehlfunktionen von Geräten.
Beispiele aus der Praxis
- Fallbeispiel: Versehentliche Verletzung während einer Operation.
Ein Chirurg führt eine Routineoperation durch, bei der versehentlich ein benachbartes Organ verletzt wird. Der Patient muss sich einer weiteren Operation unterziehen und erleidet langfristige gesundheitliche Schäden. Der Chirurg wird für den Personenschaden haftbar gemacht.
- Fallbeispiel: Fehlerhafte Medikamentenverordnung
Eine Allgemeinmedizinerin verschreibt einem Patienten ein Medikament, ohne die vollständige Krankengeschichte zu überprüfen. Der Patient hat eine bekannte Allergie gegen den Wirkstoff und erleidet einen schweren allergischen Schock. Der Arzt wird für den entstandenen Schaden zur Verantwortung gezogen
- Fallbeispiel: Misslungene kosmetische Behandlung
Ein Dermatologe führt eine kosmetische Behandlung durch, die zu unerwarteten Narben und Hautveränderungen führt. Die Patientin ist mit dem Ergebnis unzufrieden und klagt auf Schadensersatz für die körperlichen und seelischen Schäden.
Wir unterstützen gern beim Vergleichen von Tarifen neutral und kompetent. Jetzt anfragen.
5. Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudierende oder Assistenzärzte und Assistenzärztinnen?
Bei Medizinstudenten gibt es lediglich zwei relevante Anbieter am Markt. Das sind die Deutsche Ärzteversicherung und der HDI. Die Berufshaftpflichtversicherung vom Marburger Bund ist nicht direkt vom Verein. Es besteht lediglich eine Kooperation zur Deutschen Ärzteversicherung bzw. mit der Ärzte Finanz. Wir haben über diese Verflechtungen einen Artikel geschrieben. Schau mal rein!
Marburger Bund und Co. – Das beste Marketing startet mit einem 0 € Angebot 😉
Mehrere Berufsverbände und Finanzunternehmen, wie MLP bieten Medizinstudierenden die Möglichkeit, eine kostenlose Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Zu den bekanntesten Anbietern gehören der Hartmannbund und der Marburger Bund, oft in Kooperation mit dem Medi-Learn Club, der wiederum ein Marketinginstrument von der Deutschen Ärzteversicherung bzw. dessen Vertrieb der Deutschen Ärzte Finanz ist.
Der Versicherungsumfang des Produktes ist vollkommen in Ordnung und unterscheidet sich kaum vom „Konkurrenzprodukt“ der HDI.
„Bitte sei dir dessen bewusst, dass du nicht völlig kostenfrei den Versicherungsschutz bei der DÄV erwirbst, sondern, dass du mit deinen Daten zahlst. Du unterschreibst beim Antrag, dass du auch zu anderen Themen kontaktiert werden darfst. So wird mit einem „PJ-Geschenk“ ins Büro gelockt und anschließend befindest du dich im Verkaufsgespräch zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit Steuervorteilen. Wir haben einige BU-Wikiartikel geschrieben, in denen wir die Vorgehensweise zu einem guten Versicherungsschutz im Bereich Berufsunfähigkeit aufzeigen. Unser Ansatz unterscheidet sich. Schau dir die Kategorien zur BU-Versicherung hier an.*klick*
HDI Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudierende und Assistenzärzten
Die Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudierende der HDI kostet 9,52 € pro Jahr und für Ärzte in Weiterbildung 69 €. Sie beinhaltet Folgendes:
abgesichert bei Erste-Hilfe-Leistungen
Notarztdienste (max. 75 Dienste im Jahr)
ambulante Praxisvertretungen (bis zu 75 Werktage im Jahr)
medizinische Gutachtertätigkeit (bis zu 75 Gutachten im Jahr)
kassenärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste (bis zu 75 Dienste im Jahr)
Einsätze bei Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen (bis zu 75 Einsätze im Jahr) – auch bei den MEDIS 😍
Verlust fremder dienstlicher Schlüssel
Ausland – dienstliche Tätigkeiten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses außerhalb Deutschlands (bis zu 50 Monate)
Impfungen inkl. medizinischer Reiseberatungen (bis zu 75 Tage im Jahr)
Beratung? Du möchtest gern beraten weden und einen Vergleich der Tarife erhalten? Jetzt Kontakt aufnehmen!
6. Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für angestellte oder niedergelassene Ärzte und Ärztinnen
Die Berufshaftpflichttarife gestalten sich nach dem Baukastenprinzip. Es können verschiedene Versicherungssummen und Risiken abgesichert werden. Eine umfassende Bedarfsermittlung ist zwingend erforderlich. Für Medizinstudierende und Ärzte/ Ärztinnen in Weiterbildungen gibt es Sonderkonzepte, auf die wir weiter unten eingehen.
Je nach Position und Aufgabengebiet lassen sich die Tarifbausteine kombinieren. Bitte beachten: Es handelt sich um Nettobeiträge. Es gibt verschiedene Rabattstufen, je nach Höhe der Selbstbeteiligung. Für Ärztinnen und Ärzte bei Erstniederlassung gibt es ebenfalls um bis zu 20% Beitragsnachlass, je nach Versicherer. Auch Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder MVZ können von Sonderkonditionen profitieren.
Versicherer, die im Heilweinmarkt für Ärztinnen und Ärzte eine tragende Rolle spielen sind insbesondere: Assekuranz AG für Spezialkonzepte, Alte Leipziger, Dialog, HDI, Janitos und Versicherungskammer Bayern.
Am häufigsten vermittelten Tarife von unseren kooperierenden Versicherungsmaklern sind vom HDI.
In der Regel unterscheiden sich die Tarife wie folgt. Sie können miteinander kombiniert werden.
dienstlich und gelegentlich außerdienstlich
dienstlich und freiberuflich ambulant ohne OP
dienstlich und freiberuflich ambulant mit OP
dienstlich und freiberuflich ambulant und stationär
freiberuflich ambulant ohne OP,
freiberuflich ambulant mit OP,
freiberuflich ambulant und stationär
gelegentlich außerdienstlich
Beispiel angestellte Ärzte und Ärztinnen Allgemeinmedizin
Je nach Position unterscheiden sich die Beiträge. Gern vergleichen wir Tarife preislich als auch inhaltlich.
Fachärztin / Facharzt
dienstlich und gelegentlich außerdienstlich
Alte Leipziger 647,49 €
HDI 250,00 €
VKB 317,00 €
Bei Oberärztinnen erhöht sich der Beitrag leicht beim HDI und der VKB in der Allgemeinmedizin/Innere.
Oberärztin und Oberarzt / Funktionsoberarzt Funktionsoberärztin
dienstlich und gelegentlich außerdienstlich
Alte Leipziger 647,49 €
HDI 470,00
VKB 423,30 €
Beispiel angestellte Ärzte Anästhesiologie
Fachärztin und Facharzt
dienstlich und gelegentlich außerdienstlich
Alte Leipziger 830,73 €
HDI 740,00
VKB 904,00 €
Bei Oberärztinnen erhöht sich der Beitrag beim Karrieresprung.
Oberärztin und Oberarzt / Funktionsoberarzt Funktionsoberärztin
dienstlich und gelegentlich außerdienstlich
Alte Leipziger 1.521,37 €
HDI 1.210,00
VKB 1.446,00 €
Beispiel angestellte Ärzte Chirurgie ohne MKG und Neurochirurgie
Fachärztin und Facharzt
dienstlich und gelegentlich außerdienstlich ohne OP
Alte Leipziger 1.518,43 €
HDI 1.340,00 €
VKB 1.408,00 €
Bei Oberärztinnen erhöht sich der Beitrag nach dem Karrieresprung zur Oberärztin oder Oberarzt.
Oberärztin und Oberarzt / Funktionsoberarzt Funktionsoberärztin
dienstlich und gelegentlich außerdienstlich ohne OP
Alte Leipziger 2952,96 €
HDI 2.580,00 €
VKB 1.878,60 €
Beispiel niedergelassene Ärzte Allgemeinmedizin
Beispiel Orthopädie und Unfallchirurgie (niedergelassen), Schwerpunkt Chirurgie
Die Auswahl eines geeigneten Berufshaftpflichtversicherungsschutzes insbesondere für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte benötigt den entsprechenden Marktüberblick und Kenntnisse im über Besonderheiten in Leistungsfällen. Hierfür sollte unbedingt ein spezialisierter Versicherungsmakler oder spezialisierte Versicherungsmaklerin beauftragt werden.
Nicht alle Anbieter von Versicherungsdienstleistern bieten einen Vergleich an.
Der Vergleich und die Beratung sind bei den kooperierenden Maklerinnen und Maklern kostenfrei. Gern unterstützt das DOC-BU Team bei der Suche nach einem passenden Schutz.
Jetzt Tarife vergleichen – so funktioniert es:
Wir sind Fans von unkomplizierten Abläufen. Daher haben wir auch die Kontaktaufnahme so simpel wie möglich gestaltet. Einfach auf „Jetzt anfragen“ klicken und das Kontaktformular ausfüllen. Die kooperierenden Versicherungsmakler melden sich per Mail für eine Terminvereinbarung.
Hier gibt es kurze und knackige Hinweise, wenn sich ein Schadenfall anbahnt. Oberste Priorität hat das Ruhe bewahren, keine Schuldanerkenntnis aussprechen und mit dem Vorgesetzten sprechen.
Hier sind 5 Tipps für den Schadenfall
Sofortige Meldung
Wird die bekannt, dass ein Schadenfall droht, solltest du sofort mit deinem Vorgesetztem sprechen. Gemeinsam sollten weitere Schritte besprochen werden. Außerdem sollte der betreuende Versicherungsvermittler informiert werden. Niemals sollte die Schadenfallmeldung eigenständig durchgeführt werden.
Dokumentation
Es ist unbedingt notwendig eine umfassende Dokumentation zu verfassen, bzw. alle Unterlagen, Patientenakten, Berichte und Gedankenprotokolle im Zusammenhang mit dem Sachverhalt zusammenzutragen.
keine Anerkennung von Schuld
Es dürfen keine eigenständigen Aussagen gegenüber dem Patienten, die als Schuldeingeständnis gewertet werden könnten, gemacht werden. Der Grund ist selbsterklärend.
Rechtliche Beratung einholen
Die Versicherer übernehmen die Schadenabwehr, das heißt in der Regel stellt der Haftpflichtversicherer rechtlichen Beistand zur Folge. Nimm vorab Kontakt zu deinem Versicherungsmakler oder deiner Versicherungsmaklerin auf, um die korrekte Vorgehensweise abzusprechen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte unverzichtbar, um sich vor den finanziellen Folgen von möglichen Fehlern im Berufsalltag zu schützen. Besonders für Fachärzte und Fachärztinnen ist es wichtig, verschiedene Tarife zu vergleichen, da sich die Preise und Leistungen je nach Anbieter erheblich unterscheiden. Ein individuell passender Tarif sorgt nicht nur für ausreichenden Schutz, sondern kann auch kosteneffizient sein, indem er auf die spezifischen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Das Team von DOC-BU übernimmt gern diese Aufgabe und bietet Unterstützung bei der Auswahl der besten Berufshaftpflichtversicherung. Durch eine umfassende Marktanalyse stellt das Team sicher, dass Fachärzte optimal abgesichert sind und gleichzeitig keine unnötigen Kosten tragen müssen. Der Vergleich der verschiedenen Anbieter ist entscheidend, um einen langfristigen und zuverlässigen Schutz zu gewährleisten.
Über die Mission der DOC-BU Insider
Die Mission der DOC-BU Insider ist es, Ärztinnen und Ärzten eine Infoplattform rundum die Berufsunfähigkeitsversicherung zu bieten. Wir möchten unser Expertenwissen teilen, damit du erkennst, was du von einer guten BU-Beratung für Ärztinnen und Ärzte erwarten darfst. Uns ist es wichtig, dass du dein Einkommen absicherst und im Ernstfall auch eine Leistung aus dem geschlossenen Vertrag erhältst. Das DOC-BU Beraterteam hilft dir gern digital und professionell beim Finden deiner individuellen Absicherungsstrategie. Auch wenn die einzelnen Teammitglieder als freie VersicherungsmaklerInnen arbeiten, folgen sie alle dem Beratungsstandard der DOC-BU Insider- ein von Janine etabliertes Beratungskonzept. Hol dir unsere Profis an die Seite. Du verdienst die Besten.