Bild Janine KreiserÜber die Autorin: Janine ist studierte Vermögensmanagerin, ausgebildete Versicherungs- und Finanzanlagenfachfrau, Bloggerin und Gründerin von DOC-BU.

Mission: Die DOC-BU Insider stellen im DOC-BU Wiki Ärztinnen und Ärzten ihr gesamtes Wissen zu Finanzen und insbesondere zur BU-Versicherung zur Verfügung. Tarifbewertungen und Vergleiche, sowie eine maßgeschneiderte Beratung gibt es beim kooperierenden DOC-BU Team. Lies dich schlau und lass dich danach bequem von zu Hause aus digital beraten.

Deine wichtigsten Erkenntnisse zum Thema Bayerischen Ärzteversorgung folgen jetzt:

Wie hoch ist der Beitrag zur Bayerischen Ärzteversorgung?

Die DOC-BU Insider:

Angestellte zahlen 18,6 % vom Bruttogehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG), Selbstständige 18 % bis zur BBG, darüber hinaus 7 %.
➡️ Mehr dazu im Abschnitt: Wer zahlt die Bayerische Ärzteversorgung?

Wie hoch ist die Rente der Bayerischen Ärzteversorgung wirklich?

Die DOC-BU Insider:

Die Rente basiert auf einem Punktesystem – je nach Beitrag und Dauer. Viele Ärzte sind überrascht, wie niedrig die Leistungen im Verhältnis zum Einkommen ausfallen können. Bitte beachte auch, dass die Angabe auf deinem Versorgungsbescheid eine Bruttorente ist!
➡️ Mehr dazu im Abschnitt: Wie hoch ist die Rente der Bayerischen Ärzteversorgung?

Ist die Bayerische Ärzteversorgung gesetzlich oder privat?

Die DOC-BU Insider:

Weder noch. Die BÄV ist ein berufsständisches Versorgungswerk – eine Sonderform mit eigener Verwaltung, aber ohne staatliche Kontrolle durch die BaFin.
➡️ Mehr dazu im Abschnitt: Ist die Bayerische Ärzteversorgung eine gesetzliche oder private Rentenversicherung?

Beitrag Inhaltsverzeichnis:

1. Wie hoch ist der Höchstbetrag für die bayerische Ärzteversorgung?

2. Ist die bayerische Ärzteversorgung steuerlich absetzbar?

3. Ist die Bayerische Ärzteversorgung eine Gesetzliche Rentenversicherung?

4. Wie hoch ist die Rente der Bayerischen Ärzteversorgung?

5. Kontaktdaten und Erreichbarkeit der Bayerischen Ärzteversorgung

1. Wie hoch ist der Höchstbetrag für die bayerische Ärzteversorgung?

Die BÄV gehört nicht zur  gesetzlichen Rentenversicherung und ist auch keine klassische private Vorsorge. Sie ist ein sogenanntes berufsständisches Versorgungswerk – ein eigenständiges Sicherungssystem für Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen, Tierärztinnen und verwandte Heilberufe. Du wirst automatisch Mitglied, sobald du in Bayern ärztlich tätig wirst und zwar unabhängig davon, ob du angestellt oder selbstständig arbeitest.

Das System basiert nicht auf einem Umlageverfahren wie die gesetzliche Rente, sondern auf einem kombinierten Prinzip: Umlage plus Kapitaldeckung. Das bedeutet: ein Teil der Beiträge wird direkt zur Finanzierung laufender Renten verwendet, ein anderer Teil wird langfristig deinem Beitragskonto gutgeschrieben bzw. angelegt. Deine Beiträge wandern also nicht einfach ins Nichts – sie zählen direkt für deine eigene spätere Rente.

5 Fakten zur Bayerischen Ärzteversorgung

  • 1. Pflichtmitgliedschaft:
    Alle in Bayern tätigen Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Tierärzt:innen sind automatisch Mitglied – egal ob angestellt oder selbstständig (§15 der Satzung).

  • 2. Beitragshöhe:
    Selbstständige zahlen 18 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2025: 96.600 €) und 7 % darüber hinaus. Existenzgründer:innen nur 8 % in den ersten zwei Jahren (§22).

  • 3. Punktesystem statt Rentenformel:
    Beiträge werden in Versorgungspunkte umgerechnet – je mehr Punkte, desto höher die Rente (§38).

  • 4. Mehr als Altersrente:
    Die BÄV leistet auch bei Berufsunfähigkeit, Tod (Hinterbliebenenversorgung) und gewährt Reha-Zuschüsse (§36, §44).

  • 5. Steuerlich absetzbar:
    Beiträge gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind (wie bei der gesetzlichen Rente) weitgehend steuerlich absetzbar (§10 EStG).

Die Bayerische Ärzteversorgung (BÄV) wurde 1923 gegründet und ist damit das älteste ärztliche Versorgungswerk Deutschlands. Ihr Ziel: eine solide Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung sicherzustellen.

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2. Was das Bayerische Versorgungswerk leistet

Die Bayerische Ärzteversorgung zahlt dir im Ruhestand eine monatliche Altersrente aus. Diese kannst du regulär ab dem 67. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Wenn du früher aufhören möchtest zu arbeiten, kannst du ab dem 62. Lebensjahr auch eine vorgezogene Rente beantragen – allerdings mit hohen Abschlägen.

Neben der Altersrente bist du auch bei Berufsunfähigkeit abgesichert. Sollte es dir dauerhaft nicht mehr möglich sein, deinen Beruf auszuüben, kannst du eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Die BU-Versicherung der Versorgungswerke funktioniert allerdings ganz anders als die private BU.

Auch für deine Familie ist im Ernstfall vorgesorgt: Hinterbliebene, also dein:e Partner:in oder deine Kinder, haben Anspruch auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrente. Und falls deine Arbeitsfähigkeit gefährdet ist, kannst du unter bestimmten Bedingungen sogar Reha-Zuschüsse beantragen.

Die BÄV bietet ein umfassendes Leistungspaket an:

  • Altersruhegeld ab 67 Jahren (reguläres Renteneintrittsalter)

  • Vorgezogenes Altersruhegeld ab 60 bzw. 62 Jahren mit hohen Abschlägen

  • Teilruhegeld bei Teilzeit-Tätigkeit im Ruhestandsalter

  • Berufsunfähigkeitsrente bei dauerhafter oder vorübergehender Berufsunfähigkeit

  • Hinterbliebenenversorgung für Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner:innen und Kinder

  • Rehabilitationsleistungen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit

Wer zahlt die Bayerische Ärzteversorgung?

Wenn du angestellt bist, läuft die Beitragspflicht in der Regel automatisch über deinen Arbeitgeber. Der Beitrag in Höhe von 18,6% wird direkt vom Gehalt abgezogen, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich den Betrag teilen. Das sind im Jahr 2025 einschließlich des Arbeitgeberanteils 18,6 % des Gehaltes, höchstens jedoch monatlich 1.497,30 €. Die Beitragshöhe unterscheidet sich nicht von dem Beitrag der Deutschen Rentenversicherung. In kleineren Einrichtungen oder bei wechselnden Arbeitgebern (z. B. während der Weiterbildung) kann es jedoch vorkommen, dass Ärztinnen und Ärzte sich selbst um die Überweisung an das Versorgungswerk kümmern müssen. Dann wird der volle Betrag direkt auf das Gehaltskonto überwiesen und du bist selbst verantwortlich für die Weiterleitung an das Versorgungswerk.

Angestellte

Selbstständige

Praxisgründer*innen in den ersten beiden Jahren

18,6%

18,0 % bis zur BBG danach zusätzlich 7%

8,0 %

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) – was angestellte Ärzte wissen sollten

Wenn du als angestellte*r Ärztin oder Arzt arbeitest, zahlst du zusammen mit deinem Arbeitgeber Beiträge zur Bayerischen Ärzteversorgung (BÄV). Aber: Diese Beiträge werden nicht unbegrenzt vom gesamten Gehalt berechnet – und genau hier kommt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ins Spiel.

Was ist die BBG? Die BBG legt fest, bis zu welchem Bruttogehalt Beiträge erhoben werden. Für 2025 liegt sie bei 96.600 Euro brutto im Jahr. Was darüber hinausgeht, bleibt unberücksichtigt – es werden keine zusätzlichen Versorgungspunkte gesammelt.

Warum das auch ein Nachteil sein kann

Gerade bei angestellten Ärzt*innen mit überdurchschnittlichem Einkommen – etwa durch Oberarztverträge oder Chefarztzulagen – bedeutet die BBG: Ein Teil deines Einkommens fließt nicht in deine Altersvorsorge bei der BÄV ein.

Das hat zwei Folgen:

  • 1. Du zahlst zwar weniger Beiträge auf dein hohes Einkommen – aber

  • 2. du baust auch weniger Rentenansprüche auf, als es deiner tatsächlichen Lebensleistung entsprechen würde.

Die spätere BÄV-Rente bezieht sich nur auf das Einkommen bis zur BBG. Der Rest deines Gehalts bleibt „unversorgt“ – daher ist eine private Altersvorsorge so wichtig. Im Übrigen bietet das BÄV auch freiwillige Zuzahlungen an. Davon raten wir ab, da diese in der Regel nicht mehr absetzbar von der Steuer sind und aber im Rentenbezug besteuert werden müssen.

Selbständige Ärztinnen und Ärzte

Anders sieht es aus, wenn du selbstständig bist – etwa mit eigener Praxis. In dem Fall zahlst du den vollen Beitrag selbst, basierend auf deinem „reinen Berufseinkommen“. Das ist der Gewinn aus selbstständiger ärztlicher Tätigkeit laut Einkommensteuerbescheid.

Der Beitrag beträgt grundsätzlich 18 Prozent auf dein Einkommen bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG. Und on top, für alles, was darüber hinausgeht, zahlst du 7 Prozent als Selbständige*r.

Wenn du gerade erst eine eigene Praxis gegründet hast, gibt es gute Nachrichten: In den ersten beiden Kalenderjahren nach deiner Niederlassung zahlst du nur 8 Prozent. Das entlastet dich in der oft finanziell angespannten Anfangszeit spürbar.

3. Ist die Bayerische Ärzteversorgung eine gesetzliche oder private Rentenversicherung?

Weder noch. Die Bayerische Ärzteversorgung (BÄV) ist ein sogenanntes berufsständisches Versorgungswerk – und nimmt damit eine Sonderrolle ein. Sie ist keine gesetzliche Rentenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VI), aber auch keine private Versicherung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Stattdessen ist die BÄV eine öffentlich-rechtliche Einrichtung mit Selbstverwaltung. Das bedeutet: Sie steht rechtlich auf eigenen Beinen und wird nicht vom Staat geführt, sondern von der Ärzteschaft selbst – also von Vertreterinnen und Vertretern der Mitglieder. Entscheidungen über Beitragshöhen, Leistungsarten, Kapitalanlagen und Satzungsänderungen werden innerhalb dieser Gremien getroffen – und nicht etwa durch staatliche Behörden.

Was gut klingt, hat eine Schattenseite: fehlende Kontrolle durch die Bafin

Ein zentrales Problem: Berufsständische Versorgungswerke unterliegen nicht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – im Gegensatz zu jedem privaten Vermögensverwalter, jeder Bank und jeder Versicherung.

Das heißt konkret:

  • Es gibt keine standardisierte Risikoaufsicht

  • Kapitalanlagen und Renditeerwartungen werden intern bewertet – ohne externe Prüfinstanz

  • Auch bei möglichen Fehlinvestitionen gibt es keine transparente Rechenschaftspflicht nach außen oder einen doppelten Boden, wie Protektor bei den Lebensversicherungen

Ein warnendes Beispiel: die Berliner Zahnärzteversorgung

Ein besonders prominenter Fall, der Schlagzeilen gemacht hat, betrifft die Zahnärzteversorgung Berlin (ZV Berlin). Dort wurden Fehlinvestitionen in Immobilienprojekte (unter anderem ein nicht rentables Hotelbauprojekt in Leipzig) öffentlich kritisiert. Der Schaden ging in die zweistellige Millionenhöhe.

Die Aufarbeitung zeigte:

  • Es gab mangelhafte interne Kontrolle

  • Die Verantwortlichen saßen jahrelang unbehelligt im eigenen Aufsichtsgremium

  • Und: eine externe Kontrollinstanz wie die Bafin hätte frühzeitig eingreifen können – war aber nicht zuständig

Dieser Fall zeigt deutlich: Auch wenn Versorgungswerke auf lange Sicht meist solide wirtschaften, sind sie nicht immun gegen Fehlentscheidungen, Intransparenz oder Machtkonzentration. Ärztinnen, Ärzte und Zahnärzte, die ihr gesamtes Vorsorgekapital einem solchen System anvertrauen (müssen), sind im schlimmsten Fall mit betroffen – ohne selbst etwas beeinflussen zu können.

Was bedeutet das für dich?

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser. Auch wenn du als Mitglied eines Versorgungswerks keinen direkten Einfluss auf Investitionsentscheidungen hast, lohnt es sich, regelmäßig einen Blick auf die Jahresberichte (Geschäftsbericht der bayerischen Ärzteversorung findest du in der BÄVApp), Satzungsänderungen und Mitgliederversammlungen zu werfen. Bei Unsicherheiten kannst du dich außerdem an die Berufskammer, Mitgliedervertretungen oder externe Fachleute wenden.

Und vielleicht noch wichtiger: Diversifikation ist auch bei der Altersvorsorge ein kluger Schritt. Neben der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk ist es unbedingt notwendig zusätzliche private oder betriebliche Vorsorgemodelle aufzubauen – um sich im Ruhestand breiter abzustützen und Abhängigkeiten zu reduzieren.

4. Wie hoch ist die Rente der Bayerischen Ärzteversorgung?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung orientiert sich die BÄV an einem Punktewertsystem, das Beiträge und Leistungsdauer direkt in Versorgungspunkte umwandelt. Diese Punkte bilden die Grundlage für die Rentenberechnung.

​Die Bayerische Ärzteversorgung (BÄV) veröffentlicht keine allgemeingültigen Durchschnittswerte zur Rentenhöhe. Die Höhe der Altersrente hängt individuell von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Höhe und Dauer der eingezahlten Beiträge sowie von freiwilligen Mehrzahlungen.​

Die BÄV bietet verschiedene Optionen für den Renteneintritt an:

  • Reguläres Altersruhegeld: ab dem 67. Lebensjahr.

  • Vorgezogenes Altersruhegeld: ab dem 60. Lebensjahr (bzw. 62 bei erstmaliger Mitgliedschaft ab 2012).

  • Hinausgeschobenes Altersruhegeld: bis maximal zum 72. Lebensjahr, mit monatlichen Zuschlägen zwischen 0,42 % und 0,50 % für jeden Monat des Aufschubs (Quelle: bayerische-aerzteversorgung.de.​)

Bitte beachte, dass trotz steigender Beiträge die prognostizierten Rentenleistungen nicht zwingend proportional steigen, da sie von weiteren Faktoren wie der wirtschaftlichen Entwicklung und der Dynamisierung abhängen. Ein Oberarzt war entsetzt, nachdem wir nach der Analyse seines Rentenbescheids ihm mitteilen mussten, dass er gerade einmal 3.600 € Brutto Rentenleistung erwarten darf.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Rentenleistungen aus der BÄV keine Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung beinhalten. Diese Beiträge müssen im Ruhestand vollständig selbst getragen werden. Zudem unterliegen die Rentenzahlungen der nachgelagerten Besteuerung, was bedeutet, dass sie im Alter versteuert werden müssen.​

Angesichts dieser Faktoren ist es ratsam, zusätzlich zur Versorgung durch die BÄV private Altersvorsorgeoptionen in Betracht zu ziehen, um den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern.

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5. Kontaktdaten und Erreichbarkeit der Bayerischen Ärzteversorgung

Adresse

  • Besucheradresse:
    Denninger Straße 37
    81925 München
    (U-Bahn: U4, Haltestelle Richard-Strauss-Straße)​

  • Postanschrift:
    81919 München

Telefonische Erreichbarkeit

  • Mitgliedschafts- und Beitragsangelegenheiten:
    Telefon: +49 89 9235-7011
    Montag bis Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr​

  • Versorgungsangelegenheiten:
    Telefon: +49 89 9235-7413
    Montag bis Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr​

E-Mail & Online-Kontakt

Weitere Informationen

Über die Mission der DOC-BU Insider

Bild auf doc-bu.de- Janine Kreiser Versicherungs- & Finanzexpertin für Ärztinnen und Ärzte

Die Mission der DOC-BU Insider ist es, Ärztinnen und Ärzten eine Infoplattform rundum die Berufsunfähigkeitsversicherung zu bieten. Wir möchten unser Expertenwissen teilen, damit du erkennst, was du von einer guten BU-Beratung für Ärztinnen und Ärzte erwarten darfst. Uns ist es wichtig, dass du dein Einkommen absicherst und im Ernstfall auch eine Leistung aus dem geschlossenen Vertrag erhältst. Das DOC-BU Beraterteam hilft dir gern digital und professionell beim Finden deiner individuellen Absicherungsstrategie. Auch wenn die einzelnen Teammitglieder als freie VersicherungsmaklerInnen arbeiten, folgen sie alle dem Beratungsstandard der DOC-BU Insider- ein von Janine etabliertes Beratungskonzept. Hol dir unsere Profis an die Seite. Du verdienst die Besten.