Das Wichtigste auf einen Blick:
Als Mitglieder des berufsständischen Versorgungswerks haben Ärztinnen und Ärzte automatisch auch einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit.
Der Schutz des Versorgungswerks ist besser als die Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Dennoch bleiben Lücken in der Absicherung, weil die Leistung nur bei 100 Prozent Berufsunfähigkeit und Aufgabe jeder ärztlichen Tätigkeit erfolgt.
Sinnvoll ist es daher, zur Ergänzung eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Die private BU leistet bereits, wenn die zuletzt ( egal ob ärztlich oder nicht) ausgeübte Tätigkeit noch weniger als zu 50% (z.B: 8 Stunden vorher, durch Erkrankung nur noch 4 h möglich) für voraussichtlich 6 Monate nachgegangen werden kann.
Zum Berufsstart (*klick* Checkliste zum Jobstart sichern)trittst du der jeweiligen Ärztekammer bei und gehst damit auch in das zugehörige ärztliche Versorgungswerk. Mit der Mitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk erwerben die Versicherten nicht nur Anspruch auf Altersrente.
Darüber hinaus erhältst du auch einen finanziellen Schutz für den Fall der Berufsunfähigkeit. Eine Gesundheitsprüfung wird dabei nicht verlangt, sodass auch Mitglieder mit Vorerkrankungen keine Risikozuschläge oder Leistungseinbußen befürchten müssen. Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist im Beitrag an das Versorgungswerk enthalten, sodass hierfür keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Der Beitragssatz beläuft sich 2024 auf 18,6 Prozent. Die Zahlungen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zahlen je nach Versorgungswerk sogar mehr ein.
Beispiel
Maxima erhält ein monatliches Bruttoeinkommen zum Berufsstart beim Helios-Klinikum (40h) als Assistenzärztin im ersten Jahr 4.936,59 €.
Hinweis: Die Einzahlungen in das ärztliche Versorgungswerk werden limitiert. Das heißt, 2024 musst du bis zu einem Einkommen in Höhe von 7.450 Euro Ost und West 7.550 Euro monatlich Beiträge zahlen. Alles darüber hinaus ist nicht beitragspflichtig.
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Schutz von Beginn an – aber ohne rückwirkende Zahlung
Während für Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente erst nach 60 Monaten Mitgliedschaft beginnt, gilt in den meisten ärztlichen Versorgungswerken die Absicherung ab der ersten Beitragszahlung. Dadurch können einzelne Satzungen auch eine Wartezeit vorsehen.
Allerdings zahlen die Versorgungswerke ihre Berufsunfähigkeitsrente – auch Ruhegeld genannt – nicht schon direkt beim Eintreten der Berufsunfähigkeit. Meist wird die erste Zahlung erst drei bis sechs Monate nach der Antragstellung überwiesen, da die Prüfung der Beantragung lange Zeit dauert. Eine rückwirkende Zahlung ab dem tatsächlichen Eintritt der Berufsunfähigkeit ist bei den Versorgungswerken nicht vorgesehen. Bei der privaten BU-Versicherung hingegen ist die rückwirkende Leistung üblich.
Bei der Frage, ab wann eine Rentenzahlung geleistet wird, sind die ärztlichen Versorgungswerke im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung großzügiger. Denn: Die gesetzliche Rentenversicherung leistet erst bei Erwerbsunfähigkeit – also dann, wenn der Betroffene eine einfache Tätigkeit mit geringen Qualifikationsanforderungen gar nicht mehr oder nur zu einem sehr geringen Umfang ausüben kann. Beim ärztlichen Versorgungswerk hingegen ist entscheidend, ob eine Tätigkeit als Arzt oder Ärztin noch möglich ist.
Dennoch bleibt der Schutz gegen Berufsunfähigkeit lückenhaft, wenn sich Ärztinnen und Ärzte allein auf das Versorgungswerk verlassen. Die beiden wichtigsten Knackpunkte:
- Strenge Auslegung der Berufsunfähigkeit:
Berufsunfähig ist als Mitglied eines Versorgungswerkes, wer überhaupt keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben kann. Wer beispielsweise aufgrund eines Tremors nicht mehr als Chirurg arbeiten kann, aber noch als Gutachter oder in einem Pharmaunternehmen beschäftigt werden könnte, gilt nicht als berufsunfähig. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die alternative Tätigkeit in der Theorie möglich wäre – wer keinen Job findet, bekommt keine BU-Rente vom Versorgungswerk. Zahlung nur bei 100 Prozent Berufsunfähigkeit:
Anerkannt wird von den Versorgungswerken nur eine komplette Berufsunfähigkeit, bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit gibt es keine Leistung. Wer beispielsweise zu 70 Prozent berufsunfähig ist, kann keine Teilrente erwarten.
Wie hoch im Fall einer Berufsunfähigkeit die Rente vom Versorgungswerk ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab:
- der Höhe des monatlich gezahlten Beitrags und
- der Dauer der Mitgliedschaft
Je nach Satzung des Versorgungswerkes kann es Zuschüsse für Kinder geben. Entsprechend unterschiedlich kann im Ernstfall die Höhe der BU-Rente ausfallen. Für langjährige Mitglieder sind je nach Beitragshöhe rund 2.000 bis 2.800 Euro pro Monat Bruttorente realistisch. Wer in jungen Jahren berufsunfähig wird, muss mit einer sehr geringen Rente rechnen. Zumal die Rente noch hoch versteuert werden muss und Krankenversicherungsbeiträge davon gezahlt werden müssen.
Abzug von Einkommensteuer und Krankenversicherung
Von der Bruttorente müssen Betroffene im Fall der Berufsunfähigkeit noch die Einkommensteuer und ihren Beitrag zur Krankenversicherung abziehen.
Bei der Besteuerung gelten dieselben Grundsätze wie bei der Altersrente: Abhängig vom Jahr der erstmaligen Rentenzahlung ist der sogenannte Besteuerungsanteil anzusetzen. Dieser erhöht sich von Jahr zu Jahr, bis er bei Renteneintritt im Jahr 2040 bei 100 Prozent liegt. Wer im Jahr 2022 erstmals eine Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk erhält, muss davon 82 Prozent als steuerpflichtiges Einkommen deklarieren.
Rechenbeispiel Netto-Ruhegeld
Eine Ärztin wird im Jahr 2022 berufsunfähig und erhält monatlich 2.500 Euro Ruhegeld, das sind 30.000 Euro brutto pro Jahr. Daraus ergeben sich steuerpflichtige Einnahmen in Höhe von 24.300 Euro. Je nach Höhe weiterer Vorsorgekosten und Freibeträge können dafür rund 2.000 bis 2.500 Euro Einkommensteuer anfallen. Umgerechnet auf den Monat ergibt sich bei einer Steuerbelastung von jährlich 2.400 Euro ein Netto-Ruhegeld von rund 2.300 Euro.
Davon sind die Kosten für die private Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen. Bei einer Versicherungsprämie von 400 Euro monatlich bleiben dann von 2.500 Euro Brutto-Ruhegeld nach Steuern und Versicherung nur noch 1.900 Euro übrig.
4. Warum Ärztinnen und Ärzte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Ärzteversorgungswerk brauchen
Für viele Ärzte und Ärztinnen ist es sinnvoll, die bestehende Berufsunfähigkeits-Absicherung mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu ergänzen. Für diese Kombination sprechen mehrere Gründe.
Großzügigere Auslegung der Berufsunfähigkeit
Gute BU-Versicherer erkennen die Berufsunfähigkeit an, wenn die Ausübung der letzten beruflichen Tätigkeit – etwa Chirurg im OP-Saal – nicht mehr möglich ist. Berufsunfähig nach Auslegung eines Versorgungswerkes sind Ärztinnen und Ärzte hingegen erst dann, wenn sie überhaupt keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben können. Dazu zählen auch Tätigkeiten in Verwaltung oder Wissenschaft.
Somit erhält der Versicherte seine private Berufsunfähigkeitsrente auch dann, wenn er noch als Gutachter oder wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig sein kann. Ist die neue und weniger anspruchsvolle Arbeitsstelle mit einem geringeren Einkommen verbunden, kann die private BU-Rente die finanzielle Lücke schließen.
Anerkennung der teilweisen Berufsunfähigkeit
Oft sind Betroffene nicht komplett berufsunfähig, sondern können aufgrund geringerer körperlicher oder psychischer Belastbarkeit ihre ursprüngliche Tätigkeit noch in Teilzeit weiterführen. In diesem Fall gibt es keine Leistungen vom Versorgungswerk.
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird hingegen vereinbart, dass bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit die volle, vertraglich garantierte BU-Rente ausgezahlt wird. Diese Rente kompensiert die Einkommensreduzierung, die sich aus der gesundheitlich bedingten Reduzierung der Arbeitszeit ergibt. Die 50 Prozent Berufsunfähigkeit beziehen sich auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit in gesunden Tagen. Eine Ärztin/ein Arzt ist also nicht verweisbar auf eine andere ärztliche Tätigkeit. Es zählt die Tätigkeit als Arzt/Ärztin, die bei guter Gesundheit ausgeübt wurde.
Mehr Rente für junge Betroffene
Da jüngere Mitglieder im Fall der Berufsunfähigkeit vom Versorgungswerk eine vergleichsweise niedrige Leistung erhalten, ist es ratsam, das finanzielle Risiko im Zuge des Berufseinstiegs mit einer privaten Police abzusichern. Da mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine feste monatliche Zahlung vereinbart wird, steht auch bei Berufsunfähigkeit in jungen Jahren die vereinbarte Rente zur Verfügung.
Steuerliche Vorteile im Leistungsfall
Bei der Auszahlung einer privaten BU-Rente gelten andere Steuerregeln als beim Versorgungswerk. Weil der Fiskus die Zahlung als Privatrente einstuft, zählt nur der sogenannte Ertragsanteil als steuerpflichtiges Einkommen. Dessen Höhe richtet sich nach der verbleibenden Laufzeit des Versicherungsvertrags beim Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Hierzu empfehlen wir dir unseren Artikel„Die Besteuerung der BU-Rente“
Dabei gilt: Je kürzer die Restlaufzeit, umso geringer ist der zu versteuernde Ertragsanteil. Wer noch 25 Jahre private BU-Rente bekommt, muss davon 26 Prozent versteuern. Bei einer Restlaufzeit von 10 Jahren beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil hingegen nur noch 12 Prozent.
Die BU-Versicherung vom ärztlichen Versorgungswerk ist eine rudimentäre Basis für den Einkommensschutz von Ärztinnen und Ärzte bei schwerer Krankheit. Da die BU-Rente erst bei einer 100%igen Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit erfolgt, ist der Abschluss einer privaten BU-Versicherung empfehlenswert.
Das DOC-BU Team unterstützt dich kostenfrei bei der Auswahl einer geeigneten privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Alle Teammitglieder sich unabhängige Versicherungsmakler*innen. Dein Vorteil besteht darin, dass verschiedene Gesellschaften und Tarife miteinander verglichen werden können und du dir das beste Angebot aussuchen kannst.
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Über die Mission der DOC-BU Insider
Die Mission der DOC-BU Insider ist es, Ärztinnen und Ärzten eine Infoplattform rundum die Berufsunfähigkeitsversicherung zu bieten. Wir möchten unser Expertenwissen teilen, damit du erkennst, was du von einer guten BU-Beratung für Ärztinnen und Ärzte erwarten darfst. Uns ist es wichtig, dass du dein Einkommen absicherst und im Ernstfall auch eine Leistung aus dem geschlossenen Vertrag erhältst. Das DOC-BU Beraterteam hilft dir gern digital und professionell beim Finden deiner individuellen Absicherungsstrategie. Auch wenn die einzelnen Teammitglieder als freie VersicherungsmaklerInnen arbeiten, folgen sie alle dem Beratungsstandard der DOC-BU Insider- ein von Janine etabliertes Beratungskonzept. Hol dir unsere Profis an die Seite. Du verdienst die Besten.