Bild Janine KreiserÜber die Autorin: Janine ist studierte Vermögensmanagerin, ausgebildete Versicherungs- und Finanzanlagenfachfrau, Bloggerin und Gründerin von DOC-BU.

Mission: Die DOC-BU Insider stellen im DOC-BU Wiki Ärztinnen und Ärzten ihr gesamtes Wissen zu Finanzen und insbesondere zur BU-Versicherung zur Verfügung. Tarifbewertungen und Vergleiche, sowie eine maßgeschneiderte Beratung gibt es beim kooperierenden DOC-BU Team. Lies dich schlau und lass dich danach bequem von zu Hause aus digital beraten.

Deine wichtigsten Erkenntnisse zum Thema Ärzteversorgung Westfalen- Lippe folgen jetzt:

Wie hoch ist der Beitrag zur Ärzteversorgung Westfalen-Lippe?

Die DOC-BU Insider:

Angestellte Ärztinnen und Ärzte zahlen 18,6 % vom Bruttogehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG), Selbstständige leisten eine Pflichtabgabe in „Höhe des 1,3-fachen der durchschnittlichen Versorgungsabgabe des vorletzten Geschäftsjahres“.
➡️ Mehr dazu im Abschnitt: Wer zahlt die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe?

Wie hoch ist die Rente der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe wirklich?

Die DOC-BU Insider:

Die Rente basiert auf einem Punktesystem – je nach Beitrag und Dauer. Viele Ärzte sind überrascht, wie niedrig die Leistungen im Verhältnis zum Einkommen ausfallen können. Bitte beachte auch, dass die Angabe auf deinem Versorgungsbescheid eine Bruttorente ist!
➡️ Mehr dazu im Abschnitt: Wie hoch ist die Rente der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe?

Ist die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe gesetzlich oder privat?

Die DOC-BU Insider:

Weder noch. Die ÄWL ist ein berufsständisches Versorgungswerk – eine Sonderform mit eigener Verwaltung, aber ohne staatliche Kontrolle durch die BaFin, sondern untersteht der Versicherungsaufsicht des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein- Westfalen (NRW) .

➡️ Mehr dazu im Abschnitt: Ist die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe gesetzlich oder privat?

Beitrag Inhaltsverzeichnis:

1. Was sind die wichtigsten Infos zur westfälisch-lippischen Ärzteversorgung?

2. Was die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe leistet

3. Ist die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe eine gesetzliche oder private Rentenversicherung?

4. Wie hoch ist die Rente der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe?

5. Kontaktdaten und Erreichbarkeit der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe

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1. Was sind die wichtigsten Infos zur Ärzteversorgung Westfalen-Lippe?

Die ÄVWL gehört nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und ist auch keine klassische private Vorsorge. Sie ist ein sogenanntes berufsständisches Versorgungswerk – ein eigenständiges Sicherungssystem für Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen, Tierärztinnen und verwandte Heilberufe. Du wirst automatisch Mitglied, sobald du in NRW ärztlich tätig wirst und zwar unabhängig davon, ob du angestellt oder selbstständig arbeitest.

Achtung: Je nachdem, wo du in NRW als Ärztin oder Arzt arbeitest, gehörst du eventuell auch zur nordrheinischen Ärzteversorgung. NRW hat nämlich zwei Versorgungswerke!

Das System basiert nicht auf einem Umlageverfahren wie die gesetzliche Rente, sondern auf einem kombinierten Prinzip: Umlage plus Kapitaldeckung. Das bedeutet: ein Teil der Beiträge wird direkt zur Finanzierung laufender Renten verwendet, ein anderer Teil wird langfristig deinem Beitragskonto gutgeschrieben bzw. angelegt. Deine Beiträge wandern also nicht einfach ins Nichts – sie zählen direkt für deine eigene spätere Rente.

5 Fakten zur Ärzteversorgung Westfalen-Lippe

  • 1. Pflichtmitgliedschaft:
    Alle in NRW tätigen Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Tierärzt:innen, die im Bereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen sind automatisch Mitglied – egal ob angestellt oder selbstständig (§6 Abs.1 der Satzung).

  • 2. Beitragshöhe:
    Angestellte zahlen 18,6 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 101.400 €). Selbständige das 1,3- fache der durchschnittlichen Versorgungsabgabe des vorletzten Geschäftsjahres (§22). Im Jahr 2026 sind das 1.830,40€ mtl.

  • 3. Leistung basiert auf beitragsgerechtem Rentensystem:
    Beiträge basieren auf einer sog. Steigerungszahl – Berechnung der Steigerungszahl ist in §11 Abs.1 der Satzung nachzulesen.

  • 4. Mehr als Altersrente:
    Die ÄVWL leistet auch bei Berufsunfähigkeit, Tod (Hinterbliebenenversorgung) und gewährt Reha-Zuschüsse (§13, §14 der Satzung).

  • 5. Steuerlich absetzbar:
    Beiträge gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind (wie bei der gesetzlichen Rente) weitgehend steuerlich absetzbar (§10 EStG).

Die ÄVWL wurde am 1. April 1960 gegründet und ist gemeinsam mit der Ärzteversorgung Nordrhein für die Versorgung der Ärztinnen und Ärzten in NRW zuständig. Ihr Ziel: eine solide Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung sicherzustellen.

2. Was die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe leistet

Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe zahlt dir im Ruhestand eine monatliche Altersrente aus. Diese können alle Jahrgänge, die nach 1960 geboren sind, regulär ab dem 67. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Wenn du früher aufhören möchtest zu arbeiten, kannst du ab dem 62. Lebensjahr auch eine vorgezogene Rente beantragen – allerdings mit hohen Abschlägen. Diese betragen bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe 0,4% pro Monat, sprich 4,8% pro Jahr. Angenommen du gehst zwei Jahre früher in Rente: 0,4% * 24 Monate = 9,6% weniger Rente.

Wenn du jedoch länger arbeiten willst, erhältst du Zuschläge. Diese liegen nicht bei den 0,4%, sondern sogar bei 0,55% pro Monat!

Grafik auf doc-bu.de

Das löst die ÄVWL bspw. auch deutlich besser als andere große Versorgungswerke wie das ÄVW Bayern, hier gibt es höhere Abschläge und weniger Zuschläge. Chapeau an die ÄVWL!

Neben der Altersrente bist du auch bei Berufsunfähigkeit abgesichert. Sollte es dir dauerhaft nicht mehr möglich sein, deinen Beruf auszuüben, kannst du eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Die BU-Versicherung der Versorgungswerke funktioniert allerdings ganz anders als die private BU!

Auch für deine Familie ist im Ernstfall vorgesorgt: Hinterbliebene, also dein:e Partner:in oder deine Kinder, haben Anspruch auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrente. Und falls deine Arbeitsfähigkeit gefährdet ist, kannst du unter bestimmten Bedingungen sogar Reha-Zuschüsse beantragen.

Die Witwen-, Witwerrente liegt bei der ÄVWL bei 60% des Rentenanspruchs, den das Mitglied zum Todeszeitpunkt hatte. Oder, falls das Mitglied vor seinem Tode noch keine Rente bezog, 60% der fiktiven Berufsunfähigkeitsrente.

Die Leistungen der ÄVWL auf einen Blick:

  • Altersruhegeld ab 67 Jahren (reguläres Renteneintrittsalter)

  • Vorgezogenes Altersruhegeld ab 60 bzw. 62 Jahren mit hohen Abschlägen

  • Teilruhegeld bei Teilzeit-Tätigkeit im Ruhestandsalter

  • Berufsunfähigkeitsrente bei dauerhafter oder vorübergehender Berufsunfähigkeit

  • Hinterbliebenenversorgung für Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner:innen und Kinder

  • Rehabilitationsleistungen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit

Grafik auf doc-bu.de

Falls du Witwen-, Witwerrente über das ÄVWL beziehst und erneut heiratest, hast du Anspruch auf eine Kapitalabfindung bei Wiederheirat!

Die Vollwaisenrente der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe beträgt übrigens 30%, die Halbwaisenrente 10%. Auch hier sind wieder die Rentenansprüche des verstorbenen Mitglieds relevant.

Wer zahlt die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe?

Wenn du angestellt bist, läuft die Beitragspflicht in der Regel automatisch über deinen Arbeitgeber. Der Beitrag in Höhe von 18,6% wird direkt vom Gehalt abgezogen, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich den Betrag teilen (Anspruch auf die Hälfte durch AG gemäß §172a SGB V) Das sind im Jahr 2026 einschließlich des Arbeitgeberanteils 18,6 % des Gehaltes, höchstens jedoch monatlich 1.571,70 €. Die Beitragshöhe unterscheidet sich nicht von dem Beitrag der Deutschen Rentenversicherung. In kleineren Einrichtungen oder bei wechselnden Arbeitgebern (z. B. während der Weiterbildung) kann es jedoch vorkommen, dass Ärztinnen und Ärzte sich selbst um die Überweisung an das Versorgungswerk kümmern müssen. Dann wird der volle Betrag direkt auf das Gehaltskonto überwiesen und du bist selbst verantwortlich für die Weiterleitung an das Versorgungswerk.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) – was angestellte Ärzte wissen sollten

Wenn du als angestellte*r Ärztin oder Arzt arbeitest, zahlst du zusammen mit deinem Arbeitgeber Beiträge zur Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL). Aber: Diese Beiträge werden nicht unbegrenzt vom gesamten Gehalt berechnet – und genau hier kommt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ins Spiel.

Was ist die BBG? Die BBG legt fest, bis zu welchem Bruttogehalt Beiträge erhoben werden. Für 2026 liegt sie bei 101.400 Euro brutto im Jahr. Was darüber hinausgeht, bleibt unberücksichtigt – es werden keine zusätzlichen Versorgungspunkte gesammelt.

Warum das auch ein Nachteil sein kann

Gerade bei angestellten Ärzt*innen mit überdurchschnittlichem Einkommen – etwa durch Oberarztverträge oder Chefarztzulagen – bedeutet die BBG: Ein Teil deines Einkommens fließt nicht in deine Altersvorsorge bei der ÄVWL ein.

Das hat zwei Folgen:

  • 1. Du zahlst zwar weniger Beiträge auf dein hohes Einkommen – aber

  • 2. du baust auch weniger Rentenansprüche auf, als es deiner tatsächlichen Lebensleistung entsprechen würde.

Die spätere ÄVWL-Rente bezieht sich nur auf das Einkommen bis zur BBG. Der Rest deines Gehalts bleibt „unversorgt“ – daher ist eine private Altersvorsorge so wichtig. Im Übrigen bietet die ÄVWL auch freiwillige Zuzahlungen an. Davon raten wir ab, da diese ab gewissen Höhen nicht mehr steuerlich absetzbar sind und du über private Altersvorsorgelösungen eine höhere Flexibilität und mehr Rendite erzielen kannst.

Du hast noch keinen Fahrplan für deine eigene Altersvorsorge, deine eigene Rentenlücke hast du noch nie berechnet, oder willst deine bestehende Strategie durch unsere unabhängigen Expert*innen prüfen lassen?

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Selbständige Ärztinnen und Ärzte

Anders sieht es aus, wenn du selbstständig bist – etwa mit eigener Praxis. In dem Fall zahlst du den vollen Beitrag selbst. Anders als in anderen Versorgungswerken ist dieser Beitrag aber keine feste Prozentzahl, sondern die Pflichtabgabe richtet sich „nach dem 1,3- Fachen der durchschnittlichen Versorgungsabgabe des vorletzten Geschäftsjahres.“, super- Dankeschön :-D!

Bedeutet konkret für 2026:

21.964,80€ pro Jahr, oder 1830,40€ pro Monat.

Wenn dir das aber zu viel ist, kannst du deine Versorgungsabgaben durch einen formlosen Antrag auf das 1,2-Fache (1.689,60€ mtl.), oder das 1,1-Fache (1.548,80€ mtl.) senken.

Grafik auf doc-bu.de

Das würde ich nach Möglichkeit auch anstreben, da du über deine eigene private Altersvorsorge bei guter Beratung eine höhere Rendite und mehr Flexibilität hast.

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3. Ist die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe eine gesetzliche oder private Rentenversicherung?

Weder noch. Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL) ist ein sogenanntes berufsständisches Versorgungswerk – und nimmt damit eine Sonderrolle ein. Sie ist keine gesetzliche Rentenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VI), aber auch keine private Versicherung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Stattdessen ist die ÄVWL eine öffentlich-rechtliche Einrichtung mit Selbstverwaltung. Das bedeutet: Sie steht rechtlich auf eigenen Beinen und wird nicht vom Staat geführt, sondern von der Ärzteschaft selbst – also von Vertreterinnen und Vertretern der Mitglieder. Entscheidungen über Beitragshöhen, Leistungsarten, Kapitalanlagen und Satzungsänderungen werden innerhalb dieser Gremien getroffen – und nicht etwa durch staatliche Behörden.

Was gut klingt, hat eine Schattenseite: fehlende Kontrolle durch die Bafin

Ein zentrales Problem: Berufsständische Versorgungswerke unterliegen nicht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – im Gegensatz zu jedem privaten Vermögensverwalter, jeder Bank und jeder Versicherung.

Das heißt konkret:

  • Es gibt keine standardisierte Risikoaufsicht

  • Kapitalanlagen und Renditeerwartungen werden intern bewertet – ohne externe Prüfinstanz

  • Auch bei möglichen Fehlinvestitionen gibt es keine transparente Rechenschaftspflicht nach außen oder einen doppelten Boden, wie Protektor bei den Lebensversicherungen

Ein warnendes Beispiel: die Berliner Zahnärzteversorgung

Ein besonders prominenter Fall der Schlagzeilen gemacht hat, betrifft die Zahnärzteversorgung Berlin (ZV Berlin). Dort wurden Fehlinvestitionen in Luxusresorts und andere skurrile Investmentprojekte wie Krabbenfarmen (Insolvenz der HanseGarnelenAG) öffentlich kritisiert. Der Schaden ging in Milliardenhöhe und nun vor Gericht (Stand Juli 2026).

Die Aufarbeitung zeigte:

  • Es gab mangelhafte interne Kontrolle

  • Die Verantwortlichen saßen jahrelang unbehelligt im eigenen Aufsichtsgremium

  • Und: eine externe Kontrollinstanz wie die Bafin hätte frühzeitig eingreifen können – war aber nicht zuständig

Dieser Fall zeigt deutlich: Auch wenn Versorgungswerke auf lange Sicht meist solide wirtschaften, sind sie nicht immun gegen Fehlentscheidungen, Intransparenz oder Machtkonzentration. Ärztinnen, Ärzte und Zahnärzte, die ihr gesamtes Vorsorgekapital einem solchen System anvertrauen (müssen), sind im schlimmsten Fall mit betroffen – ohne selbst etwas beeinflussen zu können.

Was bedeutet das für dich?

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser. Auch wenn du als Mitglied eines Versorgungswerks keinen direkten Einfluss auf Investitionsentscheidungen hast, lohnt es sich, regelmäßig einen Blick auf die Jahresberichte (Geschäftsbericht der ÄVWL), Satzungsänderungen und Mitgliederversammlungen zu werfen. Bei Unsicherheiten kannst du dich außerdem an die Berufskammer, Mitgliedervertretungen oder externe Fachleute wenden.

Und vielleicht noch wichtiger: Diversifikation ist auch bei der Altersvorsorge ein kluger Schritt. Neben der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk ist es unbedingt notwendig zusätzliche private oder betriebliche Vorsorgemodelle aufzubauen – um sich im Ruhestand breiter abzustützen und Abhängigkeiten zu reduzieren.

4. Wie hoch ist die Rente der Ärzteversorgung Westfalen- Lippe?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung basiert die ÄVWL nicht (nur) auf einem Umlageverfahren, sondern auch auf einer Kapitaldeckung. Bedeutet: Deine Beiträge werden also nicht nur direkt an die jetzigen Rentner ausgezahlt, sondern für dich persönlich angelegt. Diese Punkte bilden die Grundlage für die Rentenberechnung.

​Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL) veröffentlicht keine allgemeingültigen Durchschnittswerte zur Rentenhöhe. Die Höhe der Altersrente hängt individuell von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Höhe und Dauer der eingezahlten Beiträge sowie von freiwilligen Mehrzahlungen.​

Im Jahr 2026 erreichte die ÄVWL eine Rendite von 4,0%. Im Gegensatz zu anderen Versorgungswerken wie der bayerischen Ärzteversorgung, die jüngst mit einem Millionenminus für schlechte Neuigkeiten sorgte, ist dies also positiv zu bewerten.

Hinweis: Die Renten sollen laut Kammerversammlung 06/2026 zum 1. Januar 2027 um 2,5 Prozent erhöht werden.

Die ÄVWL bietet verschiedene Optionen für den Renteneintritt an:

  • Reguläres Altersruhegeld: ab dem 67. Lebensjahr.

  • Vorgezogenes Altersruhegeld: Frühestens ab 62 mit Abschlägen von 0,4% pro Monat des Vorzugs.

  • Hinausgeschobenes Altersruhegeld: bis maximal zum 68. Lebensjahr, mit monatlichen Zuschlägen von 0,55 % für jeden Monat des Aufschubs (Quelle: aevwl.de)

Es ist wichtig zu beachten, dass die Rentenleistungen aus der ÄVWL keine Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung beinhalten. Diese Beiträge müssen im Ruhestand vollständig selbst getragen werden. Zudem unterliegen die Rentenzahlungen der nachgelagerten Besteuerung, was bedeutet, dass sie im Alter versteuert werden müssen.​

Angesichts dieser Faktoren ist es ratsam, zusätzlich zur Versorgung durch die ÄVWL private Altersvorsorgeoptionen in Betracht zu ziehen, um den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern.

Grafik auf doc-bu.de

Bitte beachte, dass trotz steigender Beiträge die prognostizierten Rentenleistungen nicht zwingend proportional steigen, da sie von weiteren Faktoren wie der wirtschaftlichen Entwicklung und der Dynamisierung abhängen. Ein Oberarzt war entsetzt, nachdem wir nach der Analyse seines Rentenbescheids ihm mitteilen mussten, dass er gerade einmal 3.600 € Brutto Rentenleistung erwarten darf.

5. Kontaktdaten und Erreichbarkeit der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe

Adresse

  • Besucheradresse:
    Am Mittelhafen 30
    48155 Münster

  • Postanschrift:
    Ärzteversorgung Westfalen- Lippe
    Am Mittelhafen 30
    48155 Münster

Telefonische Erreichbarkeit

  • Mitglieder- Hotline:
    Telefon: 0251 5204-238
    Montag bis Donnerstag: 09:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
    Freitag: 09:30 – 13:30 Uhr​

  • Renten- Hotline:
    Telefon: 0251 5204- 279
    Montag bis Donnerstag: 09:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
    Freitag: 09:30 – 13:30 Uhr​

  • Technischer Support:
    Telefon: 0251 5204-223
    Montag bis Donnerstag: 09:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
    Freitag: 09:30 – 13:30 Uhr​

  • Darlehens- Hotline:
    Telefon: 0251 5204- 222
    Montag bis Donnerstag: 09:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
    Freitag: 09:30 – 13:30 Uhr​

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