Das Wichtigste auf einen Blick:
Aufgaben und Leistungsumfang des Ärzte Versorgungswerks
- Die Ärzteversorgung ist das berufsständische Versorgungswerk der Ärzte und Ärztinnen. Jedes Bundesland hat mindestens ein ärztliches Versorgungswerk. Es hat vor allem die Aufgabe, für die Altersversorgung von Ärztinnen und Ärzten zu sorgen.
- Angehörige von kammerfähigen Berufen – darunter auch Ärztinnen und Ärzte – können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien und Mitglied im eigenen berufsständischen Versorgungswerk werden. Das betrifft sowohl Selbstständige als auch Angestellte.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung arbeiten Versorgungswerke nach dem (Teil-)Kapitaldeckungsverfahren. Das heißt, dass das eingenommene Geld nicht gleich an alle Versicherten verteilt, sondern am Kapitalmarkt angelegt wird. Versicherten des ÄVW bietet diese Art der Anlage der Beiträge mehr Stabilität.
Neben der Altersrente bieten berufsständische Versorgungswerke weitere Leistungen wie die Witwen- und Waisenrente, ein Ruhegeld (=Rente) bei Berufsunfähigkeit und freiwillige Zuschüsse zu Reha-Maßnahmen an.
Ärzte und Ärztinnen sollten sich gleich bei Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Auch bei Wohnort- oder Arbeitgeberwechsel muss ein Befreiungsantrag gestellt werden.
Beitrag Inhaltsverzeichnis:
Wer einen kammerfähigen Beruf ausübt, ist in aller Regel nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern in einem berufsständischen Versorgungswerk. Das betrifft neben Ärztinnen und Ärzten auch weitere freie Berufe wie Zahnärzte, Apotheker, Veterinäre, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Konkret bedeutet dies, dass diese Berufsgruppen Pflichtmitglied in dem für sie zuständigen berufsständischen Versorgungswerk sind. Das gilt sowohl für freiberuflich Tätige als auch für Angestellte. Letztere dürfen sich von ihrer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, um doppelte Einzahlungen in die Altersvorsorge zu vermeiden. Falls du mehr über das Berliner Ärzteversorgungswerk wissen möchtest, haben wir dieses in diesem verlinkten Artikel unter die Lupe genommen.
Das erste berufsständische Versorgungswerk war die im Jahr 1923 gegründete Bayerische Ärzteversorgung. Anlass für die Gründung war, dass Freiberufler von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen waren und ein großer Teil ihres privaten Vorsorgekapitals im Ersten Weltkrieg und in der großen Inflation der frühen Zwanzigerjahre verloren gegangen war. Mit einem eigenen Versorgungswerk, das ähnlich funktioniert wie die gesetzliche Rentenversicherung, sollten sich diese Berufsgruppen vor Altersarmut schützen können.
Weitere Versorgungswerke entstanden nach der großen Rentenreform 1957, als die gesetzliche Rentenversicherung von der Kapitaldeckung auf das Umlageverfahren umgestellt wurde und sich selbstständige Angehörige von freien Berufen dort nicht mehr freiwillig versichern konnten. Heute gibt es in Deutschland 90 berufsständische Versorgungswerke mit mehr als einer Million Mitglieder.
Die Ärzteversorgung gliedert sich in bundesweit 18 regional tätige Versorgungswerke. Hier listen wir dir alle Versorgungswerke in Deutschland auf. Außerdem findest du auf den jeweiligen Webseiten die Satzungen, aus denen hervorgeht, welchen Leistungsumfang du erwarten kannst.
Übersicht aller Ärzte Versorgungswerke
Wer einen freien Beruf ausübt, kann sich das Versorgungswerk nicht aussuchen. Wie du in der Tabelle unter 1.2. bereits sehen konntest, ist je nach Beruf und Bundesland ein bestimmtes Versorgungswerk zuständig. Jedes hat eine eigene Website und eine eigene Satzung.
So ist zum Beispiel für die in Baden-Württemberg ansässigen Ärztinnen und Ärzte die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte zuständig. Wer im Lauf seines Berufslebens in ein anderes Bundesland zieht, muss mit seiner Mitgliedschaft in das dort zuständige Versorgungswerk wechseln.
Haben Betroffene das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet und im bisherigen Versorgungswerk höchstens 96 Monate lang Beiträge gezahlt, können sie die geleisteten Beiträge zum neuen Versorgungswerk überleiten lassen. Ansonsten erhalten sie später einmal Rente aus mehreren Anwartschaften der jeweiligen Ärzteversorgungen.
Eine Gemeinsamkeit des berufsständischen Versorgungswerks mit der gesetzlichen Rentenversicherung ist der monatliche Beitragssatz von derzeit 18,6 % des Bruttoeinkommens. Weiterhin können selbstständige Mitglieder in vielen Versorgungswerken ihren Beitrag nach oben oder unten variieren.
Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, regelt die Satzung, welche wir in obiger Tabelle verlinkt haben, des jeweiligen Trägers. Aus diversen Gründen raten wir in vielen Fällen von freiwilligen Zuzahlungen an das Versorgungswerk ab.
2.2. Sind freiwillige Zuzahlungen zur Ärzteversorgung sinnvoll?
weil die Renten nur stabil an die Senioren ausgezahlt werden können, wenn weiterhin Beiträge durch junge Ärztinnen und Ärzte eingenommen werden. Das System ist nur ein Teil-Kapitaldeckungsverfahren. Es besteht das Problem des Demografischen Wandels. (Quelle: Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke)
weil es im Vergleich zur privaten Vorsorge (z.B. garantierter Rentenfaktor) keine Garantien für ausgewiesene Anwartschaften gibt.
- weil es kein Insolvenzsicherungssystem gibt. Bei privaten Rentenversicherungen gibt es den Rettungsschirm Protektor.
weil Ärztinnen und Ärzte eine höhere Lebenserwartung haben
(Quelle:arztgesundheit.de) und beziehen dadurch länger Rente, was das System zusätzlich belastet.- weil die Versorgungswerke gezwungen sind, in überwiegend sicherer Kapitalanlagen zu investieren. Durch das Niedrigzinsniveau wird es auch künftig schwer sein, hohe Kapitalerträge zu erwirtschaften. Das und die unvermeidbare Anpassung des Renteneintrittsalters werden weitere Rentenkürzungen nach sich ziehen.
- weil die Beiträge zum ÄVW zwar bis zu einer bestimmten Höhe von der Steuer absetzbar sind, jedoch sind sie auch zu 100% im Rentenbezug mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
- weil die Versorgungswerke kein transparentes Geschäftsmodell haben. Gesetzlich vorgeschrieben sind lediglich sehr eingeschränkte Veröffentlichungspflichten.
Wenn du über freie Liquidität verfügst, solltest du dein Geld dort ansparen, wo du jeder Zeit selbst darauf zugreifen kannst, etwa auf deinem Fondsdepot. Falls du dich noch nicht mit dem Thema Sparen und Investieren in Fonds beschäftigt hast, wir helfen dir gern dabei!
2.3. Sind freiwillige Zuzahlungen zur Deutschen Rentenversicherung (DRV) sinnvoll?
denn Ärztinnen und Ärzte können unter bestimmten Voraussetzungen im Rentenalter Krankenversicherungsbeiträge einsparen. Das funktioniert nur, wenn eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung bezogen wird. Wenn nur ein paar Einzahlungen zur Mini-Rente aus der DRV fehlen, ist es ratsam freiwillige Zuzahlungen zur DRV vorzunehmen.
Für alle gilt:
Wurde vor oder während des Studiums eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit von über 60 Monaten ausgeübt, greift der unten stehende Vorteil.- Für Ärztinnen mit Kindern gilt:
Ärztinnen werden Kindererziehungszeiten anerkannt und entsprechend “Entgeltpunkte” der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gutgeschrieben. Je Kind (nach 1992 geboren) sind dies drei Jahre. Bereits ab dem zweiten Kind erreichen Ärztinnen demnach die Mindestanforderung für eine Mini-Rente (Wartezeit in Höhe von fünf Jahren) aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Ärztinnen profitieren also ebenfalls von der sogenannten Mütterrente. Die Voraussetzung:
War das Mitglied eines Ärzteversorgungswerks 9/10 der zweiten Hälfte seines Berufslebens gesetzlich krankenversichert und erfüllt die Wartezeit der DRV, dann wird es im Rentenalter Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).- Vorteil als Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR aus der DRV):
- Es werden keine Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus der Vermietung und Verpachtung für die Ermittlung der Beitragshöhe zur Krankenversicherung im Rentenalter herangezogen.
- Außerdem beteiligt sich die DRV zur Hälfte an den Krankenversicherungsbeiträgen auf den Teil der Rente, welche aus der DRV bezogen wird.
- Merkblatt downloaden (PDF)
Personen (z.B.: Ärztin mit nur einem Kind), die noch keine vollen 60 Beitragsmonate in der DRV vorweisen können, sollten sich darüber informieren, inwiefern freiwillige Zahlungen in die Deutsche Rentenversicherung Vorteile im Rentenbezug bei der Krankenversicherung entstehen.
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Wie beschrieben ist die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge davon abhängig, aus welchem Altersvorsorge-Topf die Einnahmen als Seniorin oder Senior stammen.
Hier haben wir einmal eine Tabelle verfasst, welche die aktuelle Situation für die Beitragsermittlung übersichtlich darstellt:
© Quelle: Die DOC-BU Insider | www.doc-bu.de | Stand 01/24
Szenario 1
Maxima ist PKV versichert, erhält Einnahmen in Höhe von 4.100 € pro Monat.
© Quelle: Die DOC-BU Insider | www.doc-bu.de | Stand 01/24
Szenario 2
Maxima war bisher GKV freiwillig versichert, erhält keine Rente aus der DRV. Sie wird zum Renteneintritt über ihre GKV weiterhin freiwillig versichert sein:
© Quelle: Die DOC-BU Insider | www.doc-bu.de | Stand 01/22
Hätte Maxima Einnahmen, welche 5.175,00 € übersteigen, würde die Beitragsbemessungsgrenze greifen. Der Maximalbeitrag liegt 2024 bei rund 1.020 € monatlich in der gesetzlichen Krankenversicherung. Schau dir dazu einmal die Beitragsentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung im Artikel „Dein PKV-Guide“ an.
Szenario 3
Maxima war bisher freiwillig, gesetzlich versichert und bezieht eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung. Sie wird zum Renteneintritt über die KVdR versichert:
© Quelle: Die DOC-BU Insider | www.doc-bu.de | Stand 01/22
Die Szenarien aus den Tabellen verdeutlichen den enormen Unterschied der Beiträge zur Krankenversicherung im Alter. Insbesondere die Regelungen im Bereich der Krankenversicherung der Rentner aus der DRV stellt Ärztinnen viel besser.
Wieder nur Bahnhof verstanden? ;-)
Auch das erklären wir dir gern in einem persönlichen Gespräch.
Neben der Beschränkung auf die jeweilige Berufsgruppe besteht der wichtigste Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Finanzierung:
Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich nach dem Umlageverfahren. Hierbei finanzieren die Beitragszahler die aktuellen Rentenzahlungen. Die Ansprüche auf künftige Renten sind nicht mit Kapital hinterlegt.
Versorgungswerke finanzieren sich hingegen nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Ein erheblicher Teil der Einzahlungen fließt in risikoarme Kapitalanlagen wie Anleihen und Immobilien, kleinere Anteile werden auch in Aktien investiert. Die Erträge dienen der aktuellen und künftigen Finanzierung der Rentenzahlungen. Jedes Ärzteversorgungswerk setzt andere Maßstäbe bei ihren Kapitalanlagen. Das bedeutet, dass unterschiedliche Renditen bzw. Rentenanwartschaften entstehen.
Zum Einsatz kommt bei der Ärzteversorgung in der Regel das offene Deckungsplanverfahren, das bei der Ermittlung der Rentenzahlungen sowohl die Kapitalerträge als auch künftige Beiträge und Versorgungsansprüche berücksichtigt.
Im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung können berufsständische Versorgungswerke mehr Stärken als Schwächen vorweisen. Im folgenden Vergleich haben wir die Vor- und Nachteile aufgeführt, um euch einen Überblick zu verschaffen.
Vergleich ÄVW & gesetzliche Rentenversicherung
VORTEILE
Versorgungswerke
Ein wichtiger Vorteil ist die höhere Unabhängigkeit der Renten von der Entwicklung der Beitragszahlungen, weil die Auszahlungen zum großen Teil durch die Rücklagen finanziert werden. Damit wirken sich niedrigere Beitragszahlungen aufgrund der demografischen Entwicklung im Versorgungswerk weniger stark aus als in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ein weiterer Vorteil liegt in den zusätzlichen Erträgen aus den Kapitalanlagen. Diese machen es möglich, dass die Leistungen der Versorgungswerke im Verhältnis zu den Einzahlungen deutlich besser ausfallen als die der gesetzlichen Rentenversicherung – auch in Bezug auf die Hinterbliebenenversorgung und die Ruhegelder bei Berufsunfähigkeit.
NACHTEILE
gesetzl. Rentenversicherung
Die Kapitaldeckung kann in bestimmten Situationen auch Nachteile bringen, etwa bei einer länger andauernden ungünstigen Marktentwicklung, einer Fehlkalkulation oder einer schlechten Anlagepolitik. So ist die anhaltende Niedrigzinsphase in Kombination mit steigender Lebenserwartung auch an den Versorgungswerken nicht spurlos vorübergegangen. Mit einer Anhebung des Rentenalters, der Absenkung der internen Ertragsprognosen und der Bildung von zusätzlichen Rücklagen versuchen die Institutionen, die Auszahlungen langfristig stabil zu halten – allerdings auf einem niedrigeren Niveau als noch vor einigen Jahren prognostiziert.
Ein weiterer Nachteil liegt in der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Rentenzahlungen. Wer gesetzliche Rente erhält, muss darauf nur einen verminderten Krankenkassenbeitrag entrichten. Empfänger von Versorgungswerksrenten müssen hingegen den vollen Beitrag der Krankenkasse bis zur Beitragsbemessungsgrenze bezahlen.
Ebenso fehlen bestimmte Vergünstigungen, die gesetzlich Rentenversicherte erhalten, so etwa der abschlagsfreie vorzeitige Renteneintritt für Schwerbehinderte und langjährig Versicherte.
Die Kapitalanlage in Anleihen – schlicht Schuldpapiere auf Staats- und Unternehmenskredite – waren ursprünglich als Stabilitätsanker gedacht, weil sie im Vergleich zu Aktien (vorgeblich) mit sehr viel geringerer Wahrscheinlichkeit wertlos werden. Die bereits genannte lang anhaltende Niedrigzinsphase macht diese Anlagen jedoch nicht nur äußerst unattraktiv, es fehlt auch am Schutz vor Inflation. In den letzten Monaten lag die Inflation bei 5 %, während benannte Anleihen knapp über Null Prozent abwerfen. Real sprechen wir hier also von sinkenden Werten, was ganz grundsätzlich für deine Rente von Nachteil ist.
„Vergleichen wir die gesetzlichen Systeme mit den Eigenschaften der diversen privaten Vorsorgelösungen, ist es immer ratsam, freie Liquidität vorrangig im privaten Bereich anzulegen. Dort findest du ein breites Spektrum – von Depots über kostengünstige Rentenversicherungen bis hin zu Immobilien als Kapitalanlage.“
Hauptaufgabe der Ärzteversorgung ist die lebenslange Rentenzahlung im beruflichen Ruhestand. Dazu kommen noch weitere Leistungen, insbesondere
- die Zahlung von Witwen- und Waisenrenten an Hinterbliebene von Mitgliedern im Todesfall
- die Leistung von Zuschüssen zu Rehabilitationsmaßnahmen auf freiwilliger Basis
die Zahlung eines Ruhegeldes im Fall der vollständigen Berufsunfähigkeit
BU aus dem ÄVW vs. private BU-Versicherung
Die Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit sind großzügiger als diejenigen der gesetzlichen Rentenversicherung, die nur bei Erwerbsminderung leistet. Im Vergleich zu guten privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen sind die Voraussetzungen des Versorgungswerkes hingegen strenger. Ein großer Vorteil vom Versorgungswerk ist allerdings, dass keine Gesundheitsprüfung analog des privaten BU-Systems gefordert wird.
Grundsätzlich bietet jedes ärztliche Versorgungswerk die Altersrente sowie eine Absicherung im Invaliditätsfall und eine Rentenzahlung für Hinterbliebene an. Allerdings können sich die Leistungen je nach Versorgungswerk enorm unterscheiden.
So ist die Höhe der Rente nicht nur von der Dauer und Höhe der Beitragszahlungen abhängig, sondern auch von der demografischen Struktur und dem wirtschaftlichen Erfolg des jeweiligen Versorgungswerkes. Die Konsequenz: Je nach Zugehörigkeit zum einzelnen Versorgungswerk kann die Rentenhöhe variieren.
Unterschiede gibt es auch, wenn es um die Flexibilität beim Renteneintritt geht. So bieten etwa die Ärzteversorgungen in Bayern und Baden-Württemberg eine Teilrente von 30, 50 oder 70 Prozent an, um den Ärztinnen und Ärzten einen Rentenübergang mit befristeter Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Bei den ärztlichen Versorgungswerken in Sachsen und Niedersachsen gibt es diese Option hingegen nicht.
Auch die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen ist nicht immer einheitlich geregelt. So zahlt die Bayerische Ärzteversorgung ein Waisengeld von 20 Prozent für Halb- und 33,3 Prozent für Vollwaisen. In Baden-Württemberg beträgt hingegen der Satz für Halbwaisen 15 und für Vollwaisen 30 Prozent.
Wer nach seiner Approbation als Arzt oder Ärztin zu arbeiten beginnt, muss Mitglied in dem für seine Region zuständigen ärztlichen Versorgungswerk werden. Das gilt unabhängig davon, ob eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen oder eine Anstellung angetreten wird.
Junge Ärztinnen und Ärzte sollten sich am besten direkt nach der Anmeldung bei der Ärztekammer bei ihrem Versorgungswerk melden und die Unterlagen für die Mitgliedschaft anfordern.
Um doppelte Einzahlungen in das Versorgungswerk und in die gesetzliche Rentenversicherung zu vermeiden, sollten sich Ärzte gleich beim Berufseinstieg von der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit gestellt werden.
Die dafür notwendigen Formulare gibt´s hier bei uns als Download oder bei den Versorgungswerken.
Achtung bei Umzug! Meldest du dich bei einem anderen Versorgungswerk an, musst du dich immer wieder erneut von der DRV befreien lassen.
Fakt ist: Das Versorgungssystem des ärztlichen Versorgungswerkes ist ein besseres als das der Deutschen Rentenversicherung. Die Rentenanwartschaften vom ÄVW sind in der Regel höher, da auch während der Einzahlphase häufig der maximale Pflichtbeitrag ( Beitragsbemessungsgrenze) gezahlt wird. Dennoch werden Ärztinnen und Ärzte privat vorsorgen müssen, wenn sie ihren Nettoverdienst auch im Rentenbezug stabil halten möchten.
Beispiele ÄVW-Bescheide
Wir haben hier ein paar Hochrechnungen aus Bescheiden unserer jungen Ärztinnen und Ärzten als Beispiel zum Download bereitgestellt.
Aufgrund der beschriebenen Probleme in Punkt 2.2. ist es ratsam privat vorzusorgen. Die ausgewiesenen Anwartschaften sind Brutto-Renten. Das bedeutet, dass von der Rente aus dem ÄVW noch der volle Beitragssatz Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden muss. Außerdem wird die Rente ab 2040 zu 100% mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
Rechenbeispiel
Maxima, Assistenzärztin, 29 Jahre alt, wünscht sich ein Nettoeinkommen im Alter von 4.000 €. Das entspricht ihrem aktuellen Einkommen. Sie erhält aus dem Ärzteversorgungswerk 3.900 € Rente. Durch Sozial- und Steuerabgaben beläuft sich ihre Nettorente aus heutiger Sicht auf 1.363 €. Um ihre Vorsorgelücke zu schließen, muss sie circa 1.500 € in private fondsgebundene Vorsorgelösungen investieren. Sie sollte dabei eine Rendite von 6 % erzielen und jährlich den Sparbetrag um 2 % erhöhen. Mögliche Produkte sind:
Fonds- / Aktiendepot
private fondsgebundene Rentenversicherung (Schicht 3)
private fondsgebunden Basisrente (Schicht 1)
© Quelle: www.avp-professional.de | Stand 01/24
Randinfo bzgl. Steuern und Sozialabgaben
Unterstellt werden die Steuertarife 2024, angepasst um die durchschnittliche Inflationsrate in Höhe von 2,0 %pro Jahr aus der Vergangenheit. Für die steuerliche Belastung gilt: es wird eine Steigerung des steuerfreien Existenzminimuns unterstellt, damit fällt die Steuer im Alter NIEDRIGER aus, als würde das Alterseinkommen heute bezogen werden! Diese Steigerung orientiert sich an der prognostizierten Inflationsrate.
Beispiel:
Für die Ermittlung des steuerfreien Existenzminimums wird die Inflationsrate berücksichtigt. Beträgt dieses steuerfreie Existenzminimum heute 9.408 € pro Person, so wird es sich bei einer Inflationsrate von 2 % p. a. bis 2040 auf knapp 14.000 € erhöhen!Damit fällt die steuerliche Belastung im Alter in aller Regel geringer aus als eine entsprechende steuerliche Belastung heute bei dem gegebenen nominalen Einkommen.
Bei den Sozialversicherungsbeiträgen werden die heutigen Beitragssätze unterstellt. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird jedoch anhand der prognostizierten Inflationsrate neu berechnet und liegt deshalb höher als die Beitragsbemessungsgrenze heute. Auswirkungen hat dies natürlich nur auf die Beiträge zur GKV und GPV. Die Beiträge können (bei einer sehr hohen Versorgung) höher sein als, wenn das Alterseinkommen heute bezogen werden würde!
© Quelle: www.avp-professional.de | Stand 01/24
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Die Aufgaben und der Leistungsumfang des Ärzteversorgungswerkes sind umfangreich. Besonders der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist besonders für Personen vorteilhaft, die keine private BU-Versicherung abschließen können. Insgesamt betrachtet, genießen Ärztinnen und Ärzte gegenüber der Deutschen Rentenversicherung ein wesentlich besseres Vorsorgesystem.
Häufig werden die Versorgungswerke seitens der Politik kritisiert, da sie die besserverdienenden Berufe und die damit einhergehenden hohen Beiträge für das deutsche Rentensystem vorenthalten. Demgegenüber stehen allerdings die daraus resultierenden hohen Rentenansprüche, welche nicht zuletzt aufgrund der Langlebigkeit von Ärztinnen und Ärzten das Deutsche Rentenversicherungssystem zusätzlich belasten würden.
Fakt ist, du solltest dich als Ärztin oder Arzt um deine private BU-Versicherung als auch um eine private Altersvorsorge kümmern. Das gesetzliche System dient als Basisvorsorge.
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Über die Mission der DOC-BU Insider
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